• 30.03.2017, 12:37:53
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Brandstetter will 115 offene Stellen bei der Justizwache sukzessive nachbesetzen

Fragestunde im Nationalrat zu aktuellen Justizthemen

Utl.: Fragestunde im Nationalrat zu aktuellen Justizthemen =

Wien (PK) - Wolfgang Brandstetter will die Personalsituation im
Bereich des Strafvollzugs und bei der Justizwache verbessern. In der
Fragestunde des Nationalrats kündigte der Justizminister heute an,
die derzeit noch offenen 115 Stellen sukzessive nachzubesetzen und
sprach sich darüber hinaus auch für Maßnahmen zum stärkeren Schutz
der BeamtInnen gegen Aggressionsakte von Häftlingen aus. Zudem
bekannte sich Brandstetter zu Vorbeugungsmaßnahmen gegen
islamistische Radikalisierung in den Strafanstalten und bestätigte
ferner seine Pläne, schärfer gegen staatsfeindliche Gruppierungen
vorzugehen. Weiteres Thema war u.a. die Vorratsdatenspeicherung, wo
der Ressortchef dem österreichischen Lösungsvorschlag gute Chancen
auf Zustimmung innerhalb der EU einräumte. Das Demonstrationsrecht
wiederum ist Brandstetter "heilig", es gehe aber darum, Missbräuche
zu vermeiden.

Brandstetter: Mehr Schutz für BeamtInnen gegen Aggressionsakte von
Häftlingen

Brandstetter berichtete von einem starken Zulauf an InteressentInnen
für die Arbeit bei der Justizwache und im Strafvollzug, meinte aber,
es sei nicht einfach, die zugesagten neuen Planstellen zu besetzen.
Derzeit seien noch 115 Stellen offen, diese sollen nun sukzessive
nachbesetzt werden, informierte der Minister ÖVP-Abgeordneten
Nikolaus Berlakovich. Besonders wichtig ist Brandstetter auch der
Schutz des Justizpersonals gegen Aggressionsakte von Häftlingen.
Nachdem man bereits die Sicherheitsausrüstung der BeamtInnen
verbessert habe, seien nun auch gesetzliche Änderungen geplant. So
sollen Aggressionen gegen BeamtInnen als solche strafrechtlich
sanktioniert und mit einer höheren Strafdrohung geahndet werden.

Schärferes Vorgehen gegen staatsfeindliche Grupperungen

Brandstetter will überdies auch den Schutz der BeamtInnen vor
Angriffen staatsfeindlicher Gruppierungen intensivieren. Zu diesem
Zweck ist in Ergänzung zum bestehenden Straftatbestand der
staatsfeindlichen Verbindung ein neuer Straftatbestand geplant, der
es ermöglicht, aktive Handlungen, die gegen BeamtInnen gerichtet sind
und eindeutig auf einer staatsfeindlichen Haltung beruhen, zu ahnden,
teilte der Minister ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker mit. Mit
Gesinnungsstrafrecht habe dieser Tatbestand nichts zu tun, erwiderte
Brandstetter auf Bedenken des NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak.

70 Häftlinge in Österreichs Justizanstalten haben terroristischen
Hintergrund

Die Gefahr einer islamistischen Radikalisierung in den Haftanstalten,
vor der FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan gewarnt hatte, ist nach den
Worten Brandstetters in Österreich größer als in vielen anderen
europäischen Staaten. Angesichts des Umstandes, dass rund 70
Häftlinge einen terroristischen Hintergrund aufweisen, sei besondere
Vorsicht geboten. Der Minister setzt nun im Kampf gegen die
Radikalisierung vor allem auf die enge Kooperation der BeamtInnen mit
dem Verein DERAD, der sich für Dialog und Deradikalisierung einsetzt
und, wie Brandstetter betonte, keinerlei seelsorgerische Zwecke
verfolgt. Große Bedeutung komme zudem auch der Zusammenarbeit mit dem
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu.

Ministerium will Standortstruktur der Justizanstalten optimieren

Was Absiedlungsgerüchte in Bezug auf die Strafanstalt Stein betrifft,
betonte Brandstetter, es gehe ihm nicht um Einzelfälle, sondern
generell um eine optimale Standortstruktur der Justizanstalten in
Österreich. An einem nachhaltigen Gesamtkonzept werde derzeit
gearbeitet, auf regionalpolitische Aspekte könne dabei allerdings nur
bedingt Rücksicht genommen werden. Wo immer bei Justizanstalten
Veränderungen geplant sind, werde jedenfalls der Konsens mit den
betroffenen Gemeinden gesucht, versicherte der Minister dem Kremser
FPÖ-Mandatar Walter Rosenkranz.

Vorratsdatenspeicherung nur unter strengster rechtsstaatlicher
Kontrolle

Bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, zu der Grünen-
Justizsprecher Albert Steinhauser kritisch Stellung bezog, bekennt
sich der Justizminister zu den Vorgaben des EuGH. Der österreichische
Lösungsansatz sieht nun die Möglichkeit vor, anlassbezogen bei
Vorliegen eines Anfangsverdachtes die Vorratsdaten zu speichern und
dann im Falle einer Konkretisierung dieses Verdachtes mit
richterlicher Kontrolle darauf zuzugreifen. Dieses Modell sei
innerhalb der EU bereits auf große Zustimmung gestoßen, berichtete
Brandstetter. Handlungsbedarf ortet der Ressortleiter auch bezüglich
der Überwachung von verschlüsselter Internetkommunikation. Hier gehe
es darum, Lücken zu schließen, die sich durch die neuen technischen
Möglichkeiten ergeben haben. Voraussetzung ist für Brandstetter auch
in diesem Fall strengste rechtsstaatliche Kontrolle.

Brandstetter gegen Missbräuche bei der Ausübung des
Demonstrationsrechts

Das Demonstrationsrecht ist Brandstetter als Grundrecht "heilig". Es
gelte aber zu verhindern, dass dieses Recht nicht in einer Art und
Weise missbraucht wird, die die BürgerInnen nicht mehr verstehen, gab
der Minister auf Einwände Albert Steinhausers (G) zu bedenken.
Konkret geht es Brandstetter um eine Abwägung zwischen den Interessen
derer, die ihr Anliegen publik machen wollen, und den Interessen der
von der Demonstration Betroffenen, die unter Umständen Nachteile
erleiden. So sei etwa eine Blockade der Wiener Innenstadt
problematisch, könne diese doch allgemein zu einem Verlust der
Akzeptanz des Demonstrationsrechts führen.

Erwachsenenschutzgesetz: Allfälliger Mehrbedarf durch Rücklagen
gedeckt

In einem Vorgriff auf die Plenardebatte über das
Erwachsenenschutzgesetz ließ Brandstetter SPÖ-Abgeordne Ulrike
Königsberger-Ludwig wissen, dass die ausreichende Finanzierung der
Erwachsenenschutzvereine gesichert ist. Der Minister rechnet für die
nächsten Jahre nicht mit Finanzierungsproblemen bei der Umsetzung der
Reform und betonte, allfällige zusätzliche Aufwendungen könnten durch
die Rücklagen seines Ressorts bedeckt werden. Eine entsprechende
Bewilligung seitens des Finanzministers liege bereits vor. Sollte man
dennoch frische Budgetmittel brauchen, sei es Sache des Nationalrats,
die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Weitere Themen: Sammelklage, Unterhaltsrecht, Rehabilitierung der
Homosexuellen, Privatstiftungen

Der Minister nahm in der Fragestunde auch zu einer Reihe von
aktuellen Vorhaben seines Ressorts Stellung. So arbeite man nun mit
voller Kraft an einer Regelung der Sammelklage, auf die SPÖ-
Justizsprecher Johannes Jarolim drängte. Orientieren will sich
Brandstetter dabei an Best Practice-Modellen anderer Staaten. Zum Ruf
Christoph Hagens (T) nach einer Modernisierung des Scheidungs- und
Unterhaltsrechts, stellte Brandstetter klar, Neuerungen im
Scheidungsrecht seien nicht vorgesehen, man arbeite aber an einer
Reform des Kindes-Unterhaltsrechts. Was die von Harald Troch (S)
geforderte volle Rehabilitierung der Homosexuellen betrifft, sieht
Brandstetter keinen neuen Regelungsbedarf. Er verwies in diesem
Zusammenhang auf den Gesetzesbeschluss aus dem Jahr 2015 und die
darin enthaltene Verurteilung jeder Form der Diskriminierung. Die
Arbeiten an einer Reform des Privatstiftungsrechts wiederum stehen
nun vor dem Abschluss, teilte der Minister ÖVP-Abgeordnetem Georg
Vetter mit. Entsprechende Adaptierungen seien vor allem im Interesse
des Wirtschaftsstandortes geboten, um eine Abwanderung von
Privatstiftungen zu vermeiden. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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