• 30.03.2017, 09:21:21
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  • OTS0029

AK-Erfolg gegen Bawag P.S.K.: Mahnspesen sind rechtswidrig - Kalliauer: „Bank soll Kreditkonten richtig stellen“

Linz (OTS) - Mahnkosten von bis zu 55 Euro pro Mahnschreiben.
Verzugszinsen auch dann, wenn Kunden/-innen gar kein Verschulden am
Verzug trifft. Der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich
veranlasste wegen dieser Klauseln in Kreditbedingungen der Bawag
P.S.K. eine Klage gegen die Bank. Das Gericht gab ihm Recht.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert nun die Bank auf: „Alle
betroffenen Kreditkonten müssen unverzüglich richtig gestellt
werden!“

Gesetzwidrig – so lautet das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG)
Wien zu mehreren Vertragsbestimmungen in Konsumenten-Kreditverträgen
der Bawag P.S.K („SuperschnellKredit“). Die Bank hat kein
Rechtsmittel dagegen eingelegt, damit ist die Entscheidung nun
rechtskräftig.

Überhöhte Mahnspesen: Unzulässig ist laut Gericht die konkrete Höhe
der im Preisblatt vorgesehenen pauschalen Mahnkosten. Diese betragen
je nach Mahnstufe ansteigend von 22 bis 55 Euro. Das OLG sieht hier
die Gefahr, dass säumigen Kreditnehmern/-innen Kosten verrechnet
werden, die im Verhältnis zum offenen Betrag unverhältnismäßig hoch
sind. Für das Gericht ist außerdem das Ansteigen der Mahnkosten mit
jeder weiteren Mahnung nicht nachvollziehbar.

Keine „Strafzahlungen“ ohne Verschulden: Das Gericht erklärt auch die
Bestimmung für rechtswidrig, dass Kunden/-innen bei Zahlungsverzug
ein Verzugszinssatz in Höhe von fünf Prozent pro Jahr zusätzlich zu
den jeweiligen Sollzinssätzen und Mahnkosten aufgebrummt wird. Das
OLG erklärt die Regelung für Konsumenten/-innen im Detail für nicht
nachvollziehbar. Die Klausel würde außerdem zur Verrechnung von
vertraglichen Verzugszinsen auch ohne Verschulden der
Konsumenten/-innen berechtigen.

Was bringt das Urteil für Konsumenten/-innen?

Nach Auffassung der Arbeiterkammer Oberösterreich muss die Bank nun
alle laufenden Kredite überprüfen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer:
„Wenn aufgrund dieser Klauseln Mahnspesen und Verzugszinsen
verrechnet wurden, dann muss die Bank die Kreditsalden unverzüglich
richtig stellen. Für den Fall, dass die Kredite bereits vollständig
zurück bezahlt wurden, hat die Bank entsprechende Rückzahlungen zu
leisten.“ Sollten diese Korrekturen nicht durchgeführt werden, wird
die AK Oberösterreich weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung
des Urteils setzen.

Sammelaktion für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich

Betroffene Mitglieder der AK Oberösterreich, bei denen die BAWAG
P.S.K. das laufende Kreditkonto nicht entsprechend korrigiert oder
bei bereits zurückgezahlten Krediten keine Rückzahlungen leistet,
können sich an den AK-Konsumentenschutz wenden. Die AK wird sie bei
der Durchsetzung der Forderungen unterstützen. Kontakt: +43
(0)50/6906-1790 oder konsumentenschutz@akooe.at.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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