- 29.03.2017, 22:27:51
- /
- OTS0263
Eurofighter-Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit auf
Ausschuss konstituiert sich noch am selben Tag seiner Einsetzung
Utl.: Ausschuss konstituiert sich noch am selben Tag seiner
Einsetzung =
Wien (PK) - Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit
aufgenommen. Noch am selben Tag seiner offiziellen Einrichtung im
Plenum des Nationalrats traten die Abgeordneten am Abend unter dem
Vorsitz von Zweitem Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf zur
konstituierenden Sitzung zusammen. Kopf wird den Ausschuss auch
maßgeblich leiten. Bei der Konstituierung war auch
Nationalratspräsidentin Doris Bures anwesend.
Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Verfahrensrichter ist der frühere Vizepräsident des Obersten
Gerichtshofs Ronald Rohrer, Verfahrensanwalt Andreas Joklik.
Dem Ausschuss gehören insgesamt 18 Abgeordnete an. Von der SPÖ: Otto
Pendl (Fraktionsführer), Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Jürgen
Schabhüttl, Maximilian Unterrainer und Hannes Weninger; von der ÖVP:
Gabriele Tamandl (Fraktionsführerin), Rouven Ertlschweiger, Manfred
Hofinger, Michaela Steinacker und Georg Vetter; von der FPÖ: Walter
Rosenkranz (Fraktionsführer), Reinhard Eugen Bösch, Walter Rauch,
Hermann Brückl (alle FPÖ); Grüne: Peter Pilz (Fraktionsführer) und
Gabriela Moser sowie Michael Bernhard von den NEOS und Leopold
Steinbichler vom Team Stronach.
Zu Schriftführern wurden Hannes Weninger (S), Rouven Ertlschweiger
(V) und Hermann Brückl (F) gewählt.
Was wird untersucht
Untersucht wird laut Verlangen von FPÖ und Grünen "die Vollziehung
des Bundes betreffend das Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon'
von Anfang 2000 bis Ende 2016", vorgesehen sind vier
Untersuchungsabschnitte.
Zunächst soll der vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos
im Jahr 2007 geschlossene Vergleich mit der Eurofighter GmbH genauer
unter die Lupe genommen werden. Damals wurden unter anderem eine
Reduzierung der Stückzahl von 18 auf 15 sowie Abstriche bei der
Ausrüstung der Flugzeuge vereinbart. Gleichzeitig soll die Arbeit der
vom Verteidigungsministerium eingesetzten Task Force
"Luftraumüberwachungsflugzeug" beleuchtet werden.
Im Zentrum des Untersuchungsabschnitts II stehen mögliche unzulässige
Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter. Dabei geht es
insbesondere um Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an
Dritte, die in den Preis eingeflossen sind. Unter anderem will man
untersuchen, ob PolitikerInnen oder BeamtInnen Geld erhalten haben,
ob durch Provisionen gegen Ausschreibungs- oder Vertragsbedingungen
verstoßen wurde und welcher Schaden für den Bund dadurch entstanden
ist.
Der "Informationslage bei Vertragsabschluss" ist der dritte
Untersuchungsabschnitt des Verlangens gewidmet. Der Ausschuss
erwartet sich etwa Aufklärung darüber, inwieweit die
Entscheidungsträger und zuständigen Bediensteten über die
wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags, die Leistungsfähigkeit der
Flugzeuge, die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Lieferfähigkeit
des Herstellers informiert waren. Und zwar nicht nur konkret bei
Vertragsabschluss, sondern auch bei den späteren
Vergleichsverhandlungen und bei der Abnahme der gelieferten
Flugzeuge.
Schließlich soll geprüft werden, ob die damalige Bundesregierung dem
ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss, der im Oktober 2006
eingesetzt wurde und bis Anfang Juli 2007 tagte, Informationen bzw.
Akten vorenthalten hat.
Laut grundsätzlichem Beweisbeschluss des Geschäftsordnungsausschusses
müssen insgesamt 36 Stellen dem Parlament Akten liefern, neben
sämtlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt auch die
Finanzprokuratur, der Rechnungshof, die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur, die Präsidentschaftskanzlei, die neun
Landesregierungen und die Wirtschaftskammer. (Schluss) jan
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA