Richterin bestätigt zwar die Gesetzwidrigkeit der Anhaltung und Blockade, spricht aber im Zweifel frei, weil Wissentlichkeit nicht nachweisbar sei
Utl.: Richterin bestätigt zwar die Gesetzwidrigkeit der Anhaltung
und Blockade, spricht aber im Zweifel frei, weil
Wissentlichkeit nicht nachweisbar sei =
Wien (OTS) - Die Burgenländische Staatsanwaltschaft hat gar nicht
anklagen wollen, doch offensichtlich wegen der potentiellen Nähe zu
Mensdorff-Pouilly wurde das Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen 3
Polizisten und einen Jagdaufseher an die Staatsanwaltschaft Wien
weitergegeben, die auch tatsächlich Anklage einbrachte. Am 20.
November 2015 hatten die 4 widerrechtlich, wie bereits das
Landesverwaltungsgericht festgestellt hat, den VGT-Obmann während
einer Jagd von Mensdorff-Pouilly auf öffentlicher Straße angehalten
und fast 2 Stunden lang blockiert. Zusätzlich verweigerte der Leiter
der Amtshandlung die Herausgabe seiner Dienstnummer. Die
Staatsanwaltschaft Wien ging davon aus, dass die 4 Personen als
Beamte wissentlich das Gesetz gebrochen hatten, um die Jagd von
Mensdorff-Pouilly ungestört durch Tierschutzkameras zu ermöglichen.
Im heutigen 2. Prozesstag am Straflandesgericht Eisenstadt betonte
der Schöffensenat zwar die Gesetzwidrigkeit sämtlicher vorgeworfenen
Tathandlungen, meinte aber der Vorsatz sei nicht nachweisbar gewesen.
Daher Freispruch im Zweifel.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Wir sind es im Tierschutz leider gewöhnt,
dass JagdaufseherInnen und PolizistInnen ständig einseitig agieren
und uns unsere Rechte nehmen. Umso erfreulicher, dass in diesem Fall
endlich auch einmal Anklage erhoben wurde. Dass es gesetzwidrig ist,
friedliche TierschützerInnen auf öffentlicher Straße anzuhalten,
stundenlang zu blockieren und die Weiterfahrt davon abhängig zu
machen, dass sich alle ausweisen, muss eigentlich jedem klar sein, so
oft schon haben wir entsprechende Verurteilungen durch das
Landesverwaltungsgericht erreicht. Doch die Richterin meinte, 3
einfache Dorfpolizisten seien mir als mehrfachem Akademiker nicht
gewachsen gewesen und hätten daher unwissentlich gehandelt. Ebenso
der Jagdaufseher, der nicht gewusst habe, dass es sich um eine
öffentliche Straße handelt. Damit bekommen alle einen Freibrief, uns
TierschützerInnen zu belästigen und zu blockieren, solange sie sich
nachher nur blöd genug stellen und so tun, als hätten sie von nichts
eine Ahnung. Doch die betroffenen Beamten haben nur eine einzige
Chance, die Ahnungslosen zu markieren. Beim nächsten Mal ist die
Wissentlichkeit offensichtlich. Ich hoffe das ist ihnen eine Lehre
und ab jetzt agieren sie neutral und gesetzeskonform.“
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