- 22.03.2017, 12:23:58
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Mitterlehner vereinfacht Zulassung zum Uni-Doktorat für FH-Absolventen: Aus 30 Verordnungen wird eine einzige
Mehr Klarheit für angehende Doktoranden und Universitäten - Spürbare Verwaltungsvereinfachung durch Streichen von Verordnungen
Utl.: Mehr Klarheit für angehende Doktoranden und Universitäten -
Spürbare Verwaltungsvereinfachung durch Streichen von
Verordnungen =
Wien (OTS/BMWFW) - „Wir wollen die Zulassung zum Doktorats-Studium
für Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen vereinfachen. Daher
reduzieren wir die derzeit 30 Verordnungen auf eine einzige. Damit
schaffen wir mehr Klarheit sowohl für die angehenden Doktoranden als
auch die Universitäten. Zugleich fördern wir die Durchlässigkeit im
System“, sagt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich
des Begutachtungsstarts. Anders als in den Vorjahren sind im neuen
Verordnungsentwurf sämtliche Fachhochschul-, Master- und
Diplomstudien, die zum Doktoratsstudium an den Universitäten
berechtigen, angeführt. Die bisherigen 30 einschlägigen Verordnungen
werden somit außer Kraft gesetzt.
Die geplante Verordnung listet alle Fachhochschul- Studiengänge
übersichtlich nach Studienkennzahl auf und weist auf die
entsprechenden technischen, sozial- und
wirtschaftswissenschaftlichen oder philosophischen Doktoratsstudien
der Universitäten hin. „Damit tragen wir zur Deregulierung der
Verwaltung bei und erleichtern unseren Fachhochschul-Absolventen den
Start in das Doktoratsstudium an einer Universität“, so Mitterlehner.
Seit 2015 wurden im Rahmen des Ausbaus des Fachhochschulsektors 734
Masterstudienplätze in 24 Studiengängen geschaffen. Für diese müssen
nun die entsprechenden Doktoratsstudien definiert werden, um die
Durchlässigkeit für die Studierenden zu gewährleisten. Insgesamt
umfasst der Fachhochschulsektor derzeit rund 15.000 Studierende in
Master-Studiengängen. 2015/16 haben 5.000 Studierende ihr Studium
abgeschlossen, die sich somit für ein weiterführendes
Doktoratsstudium an einer Universität qualifizieren.
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