• 21.03.2017, 12:00:57
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  • OTS0105

NÖ Beschluss über Kündigung der Ländervereinbarung zur Sozialhilfe

LR Schwarz: Langfristige Planung bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und kommt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute

Utl.: LR Schwarz: Langfristige Planung bedeutet weniger
Verwaltungsaufwand und kommt Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern zugute =

St. Pölten (OTS/NLK) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer heutigen
Sitzung die Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über
den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe beschlossen.
Die zuständige Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz zum Beschluss:
„Wir haben die angekündigten Maßnahmen nun rasch zur Umsetzung
gebracht und heute gemeinsam beschlossen, dass das Land
Niederösterreich die viel diskutierte Vereinbarung kündigen wird, so
wie es einige Bundesländer bereits getan haben. Ich begrüße sehr,
dass wir diesen Beschluss gemeinsam mit der SPÖ fassen konnten.“

Die Vereinbarung besagt, dass bei Übersiedelung in ein anderes
Bundesland das „alte“ Bundesland Leistungen der Sozialhilfe zahlen
muss, sofern sich die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger in den
letzten Monaten vor Gewährung der Hilfe für mindestens fünf Monate
hier aufgehalten hat. „Langfristiges Denken und Planung bedeutet vor
allem in Sachen Mindestsicherung einen deutlich geringeren
Verwaltungsaufwand. Diese Entscheidung kommt schließlich jedem
einzelnen niederösterreichischen Steuerzahler zugute“, bekräftigt
Schwarz.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus,
Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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