- 10.03.2017, 11:12:31
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- OTS0087
Kostenersatz für Mindersicherung: OÖ wird Bundesländervereinbarung aufkündigen
Vereinbarung verursacht hohen Verwaltungsaufwand und enorme Mehrkosten: Oberösterreich will für die Versäumnisse anderer Bundesländer nicht mehr aufkommen
Utl.: Vereinbarung verursacht hohen Verwaltungsaufwand und enorme
Mehrkosten: Oberösterreich will für die Versäumnisse anderer
Bundesländer nicht mehr aufkommen =
Linz (OTS) - Das Land Oberösterreich wird die
Bundesländervereinbarung (15a-Vereinbarung über den Kostenersatz in
den Angelegenheiten der Sozialhilfe) kündigen. Diese Vereinbarung
regelt unter anderem den Kostenersatz zwischen den Bundesländern,
wenn Mindestsicherungsbezieher den Wohnsitz in ein anderes Bundesland
verlegen und soll unterschiedliche Leistungshöhen ausgleichen.
Alleine in den Jahren 2013 bis 2015 musste das Land Oberösterreich in
Summe rund 2,7 Millionen Euro mehr bezahlen, als es von anderen
Bundesländern erhalten hat. "Diese 15a-Vereinbarung konterkariert die
Ziele des oberösterreichischen Modells der Mindestsicherung-Neu. Wenn
Anspruchsberechtigte etwa von Oberösterreich nach Wien siedeln und
dort höhere Leistungen erhalten, dann muss Oberösterreich erst recht
wieder dafür zahlen", so Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Thomas
Stelzer. Oberösterreich will jedenfalls nicht mehr für die
Versäumnisse anderer Bundesländer aufkommen.
Wesentlicher Grund für die Kündigung sei aber auch der hohe
Verwaltungsaufwand, berichtet Landeshauptmann-Stellvertreter Mag.
Thomas Stelzer: "Unsere zuständigen Bezirkshauptmannschaften klagen
über den ausufernden bürokratischen Aufwand, wenn jeder Fall einzeln
geprüft werden muss."
Diese 15a-Vereinbarung regelt übrigens auch den Kostenersatz unter
den Bundesländern, wenn eine Person in einem Pflegeheim eines
angrenzenden Bundeslandes untergebracht wird. "In dieser Frage werde
ich mit unseren Nachbarbundesländern Gespräche führen und ich bin
überzeugt, dass wir eine praktikable Lösung finden werden", sagt
Stelzer.
Die Kündigung der Bundesländervereinbarung erfolgt durch ein
Schreiben des Landeshauptmanns an die Bundesländer, die derzeit noch
Vereinbarungspartner sind. Die Kündigung wird mit Ende des Jahres
2017 wirksam. Die Bundesländer Salzburg und Kärnten haben diese
Vereinbarung bereits gekündigt.
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