"Integrationsvereinbarung neu" erschwert Erwerb und Vergabe anerkannter Sprachzertifikate
Durch die „Integrationsvereinbarung neu“ droht das Aus für anerkannte Sprachkursanbieter und internationale Sprachprüfungen
Durch die „Integrationsvereinbarung neu“ droht das Aus für anerkannte Sprachkursanbieter und internationale Sprachprüfungen
Die geplante Neuregelung der Integrationsvereinbarung stellt staatlich und international anerkannte Prüfungsanbieter wie das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) in ganz Österreich vor nicht überbrückbare Hindernisse. Eine gemeinsame, verschränkte Testung und Bewertung von Sprachkenntnissen und Werteauffassungen in ein und derselben Prüfung, wie sie im Entwurf der Gesetzesnovelle vorgesehen ist, ist für Testanbieter, die seit vielen Jahren auf Sprachprüfungen spezialisiert sind, fachlich nicht sinnvoll und logistisch nicht umsetzbar. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist grundsätzlich zu hinterfragen, inwieweit – wenn überhaupt - die Kenntnis der grundlegenden „Werte“ und der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Republik Österreich auf den Sprachniveaus A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zuverlässig und valide überprüft werden kann. Jedenfalls besteht keine wissenschaftliche Begründung für eine Verschränkung der beiden Bereiche bzw. dafür, dass die beiden Prüfungsteile nicht getrennt abgelegt werden könnten. Daher fordert das ÖSD, dass seine Prüfungen weiterhin als offizieller Nachweis von Sprachkenntnissen anerkannt werden.
Darüber hinaus befände sich der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) – so die Bestimmungen der geplanten Novelle – durch die Rolle als eine Art übergeordnetes „Aufsichtsorgan“ in einer Monopolstellung gegenüber anderen Testanbietern. Der ÖIF wäre nämlich berechtigt, andere Testanbieter, die sich bereits einer direkten Kontrolle durch europäische Fachgremien unterziehen, zusätzlichen Zertifizierungs- und Kontrollverfahren zu unterwerfen. Dies widerspricht den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs und den Prinzipien der Qualitätssicherung.
Das ÖSD empfiehlt daher vehement eine Revision der relevanten Formulierungen und Inhalte der Gesetzesnovelle, dahingehend, dass die beiden Prüfungsteile „Deutschkenntnisse“ und „Wertekenntnisse“ auch getrennt voneinander abgelegt werden können und von jeweils unterschiedlichen, anerkannten Prüfungsanbietern durchgeführt werden können.
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Für Auskünfte und weitere Details:
www.osd.at; Brigitte Mitteregger, info@osd.at
Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
1090 Wien, Hörlgasse 12/13
Tel: +43 (1) 319 33 95