• 28.02.2017, 10:05:43
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Mitterlehner/Mahrer: Rot-Weiß-Rot-Karte wird attraktiver - Neues Start-Up-Visum kommt

Beschluss im Ministerrat: Hürden für internationale Start-Ups werden gesenkt - Vorteile für Akademiker: Gut integrierte Fachkräfte im Land halten statt nur teuer auszubilden

Utl.: Beschluss im Ministerrat: Hürden für internationale Start-Ups
werden gesenkt - Vorteile für Akademiker: Gut integrierte
Fachkräfte im Land halten statt nur teuer auszubilden =

Wien (OTS/BMWFW) - Auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer wird die
Rot-Weiß-Rot-Karte praxistauglich reformiert und um ein neues
Start-Up-Visum ergänzt. „Wir machen die Rot-Weiß-Rot-Karte
attraktiver, indem wir bürokratische Hürden abbauen und den Zugang
vereinfachen. Davon profitieren vor allem innovative Start-Ups und
Uni-Absolventen“, sagt Mitterlehner anlässlich des heutigen
Beschlusses im Ministerrat. „Österreich soll ein Start-up-Magnet
werden. Mit der Gründerland-Strategie und unserem 185 Millionen
Euro-Paket sind wir dabei auf einem guten Weg. Deshalb wollen wir
auch internationale innovationsorientierte Gründer nach Österreich
holen und mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte gründen lassen, eine klare
Verbesserung für Start-up-Gründer/innen aus Drittstaaten“, sagt
Staatssekretär Mahrer.

Derzeit ist es einem Gründer aus einem Drittstaat nur schwer möglich
in Österreich Fuß zu fassen. Daher wird künftig im Rahmen der
Rot-Weiß-Rot-Karte eine eigene Kategorie für Start-Up-Gründer
eingeführt. Wenn die Voraussetzungen passen, ist auf diesem Weg eine
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für zwei Jahre möglich. Eine
Verlängerung ist an die Schaffung von Arbeitsplätzen, einen
bestimmten Jahresumsatz oder die weitere Finanzierung geknüpft.
Zusätzlich soll das Start-Up tatsächlich innovative Produkte oder
Dienstleistungen anbieten bzw. entwickeln.

Als weiterer Schritt wird die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Bachelor- und
Doktorratsabsolvent/innen ausgeweitet. Bisher waren nur Master und
Diplomstudien umfasst. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten
künftig zwölf statt sechs Monate Zeit haben, um nach dem
Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Praxis
zeigt, dass die aktuelle Suchdauer zu kurz angesetzt ist, zumal hier
die Verfahrensdauer zur Beantragung eingerechnet wird. „Wir wollen
gut integrierte Fachkräfte öfter im Land halten anstatt sie nur teuer
auszubilden“, bekräftigt Mitterlehner. Darüber hinaus wird das
zulässige Beschäftigungsausmaß neben dem Studium für Bachelor und
Master-Studierende aus Drittstaaten auf 20 Stunden angeglichen.
Bisher waren für Bachelor-Studierende nur zehn Stunden Arbeit
möglich, für Master-Studierende 20 Stunden.

Zusätzlich wird das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen
dahingehend geändert, dass Sprachkompetenz und Berufserfahrung im
Gegensatz zum Kriterium des Alters aufgewertet werden. Damit haben
auch ältere Fachkräfte mit qualifizierter Berufs- und Spracherfahrung
eine Möglichkeit, die RWR-Karte zu erlangen. „Unsere Reform nützt dem
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Unabhängig davon müssen wir
inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und Reformen am
Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern“,
bekräftigt Mitterlehner.

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll im Frühjahr vom Parlament
beschlossen werden und am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

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