Stellungnahme der Anwälte von Herrn Firtash
Wien (OTS) - Infolge der Inhaftierung von Herrn Firtash, welche sich am Dienstag unmittelbar nach der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bezüglich der US-Auslieferung ereignet hat, nehmen wir wie folgt Stellung:
Das Gericht hat heute den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der Auslieferungshaft im Zusammenhang mit dem spanische Ansuchen abgewiesen. Der Richter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Herr Firtash sich in Österreich immer korrekt verhalten und auch keine Anstalten gemacht hat, Österreich zu verlassen nachdem er vom Europäischen Haftbefehl aus Spanien im November 2016 Kenntnis erhalten hat.
Die spanischen Ermittlungen beziehen sich nicht nur auf die gleichen Vorwürfe, welche von den US-Behörden in Illinois in ihren Auslieferungsanträgen erhoben wurden, sondern wurden von den spanischen Behörden offensichtlich auf Betreiben der US-Behörden eingeleitet. Das ist alles Teil der gleichen Geschichte, nämlich der politischen Verfolgung von Herrn Firtash durch die USA.
Beamte der früheren US-Regierung haben Herrn Firtash und seine politischen Ansichten im Hinblick auf die von den Amerikanern gewünschte Zukunft der Ukraine lange Zeit als Hindernis für ihre strategischen Interessen gesehen. Sie haben eine lange Kampagne gegen ihn geführt. Sie haben wiederholt Vorwürfe gegen ihn erhoben, die allesamt unwahr sind.
Da das Gericht im Zusammenhang mit dem von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehl den Haftantrag der Staatsanwaltschaft Wien abgelehnt hat, hat die Staatsanwaltschaft nun eine neuerliche Inhaftierung von Herrn Firtash im Verfahren über das US Auslieferungsbegehren beantragt.
Herr Firtash bestreitet alle Vorwürfe gegen ihn und wir keinen Zweifel, dass seine Unschuld bewiesen wird.
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