• 22.02.2017, 10:17:32
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  • OTS0055

AUVA: Prävention durch Licht und Beleuchtung

Bei geringer Sicht und schlechter Beleuchtung ermüden wir schneller, die Konzentration sinkt und es steigt die Unfallgefahr.

Utl.: Bei geringer Sicht und schlechter Beleuchtung ermüden wir
schneller, die Konzentration sinkt und es steigt die
Unfallgefahr. =

Wien (OTS) - Licht und Beleuchtung haben Einfluss auf die Gesundheit,
die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir
brauchen gutes Licht, um gut zu sehen. Dieses Licht kann die Sonne
als natürliche Quelle (Belichtung) oder eine künstlich geschaffene
sein (Beleuchtung). Gemessen wird die Stärke von Licht und
Beleuchtung in Lux. An einem sonnigen Sommertag beträgt sie im Freien
rund 100.000 Lux, an einem trüben Wintertag misst man im Vergleich
dazu nur ca. 5.000 Lux.

Arbeitsräume müssen laut Gesetz möglichst gleichmäßig natürlich
belichtet (Lichteintrittsflächen mit Sichtverbindung ins Freie) und
zudem mit einer möglichst gleichmäßigen, ausreichenden künstlichen
Beleuchtung ausgestattet sein.

Anpassung der Beleuchtung an Tätigkeiten

Die Beleuchtungsstärke in Arbeitsräumen muss mindestens 100 Lux
betragen, sie muss aber zusätzlich an die Sehaufgabe angepasst
werden. Ein gut beleuchtetes Büro muss daher mindestens 500 Lux am
Arbeitsplatz aufweisen, Prüf- und Kontrollarbeitsplätze brauchen
hingegen zumeist deutlich mehr Beleuchtung.

Reflexionen oder Blendungen durch Licht können auftreten und
Beschäftigte beeinträchtigen. Blendung wird als sehr unangenehm
erlebt und führt nicht nur zu gesundheitlichen Problemen der Augen,
sondern kann sich auch unangenehm auf die Körperhaltung auswirken.
Die ständigen, oft unmerklichen Anpassungen der Augen an die
unterschiedlichen Helligkeiten am Arbeitsplatz und dessen Umgebung
können zu einer Überlastung der Augenmuskeln führen. Trockene Augen,
Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen sind dann oft die Folge.

Alternsgerechtes Arbeiten erfordert gutes Licht

Der aktuelle Präventionsschwerpunkt der AUVA 2016/17 widmet sich dem
Thema Alternsgerechtes Arbeiten. Das Alter spielt bei Licht und
Beleuchtung eine gewisse Rolle. „Mit zunehmendem Alter steigt der
Lichtbedarf deutlich an. Bei allen Menschen tritt bereits etwa ab dem
40. Lebensjahr eine spürbare, langsam anwachsende Verschlechterung
der Sehleistung ein, mit rund 50 Jahren vermindert sich die
Sehschärfe. Mit fortschreitendem Alter kommen weitere Einschränkungen
hinzu, jedoch sind diese Veränderungen von Mensch zu Mensch
unterschiedlich – ergonomisch sehr gut gestaltete Arbeitsplätze sind
daher für alle Altersstufen geeignet und bewirken, dass die
Arbeitsleistung in keinem Alter beeinträchtigt wird“, informiert
AUVA-Präventionsexpertin Brigitte-Cornelia Eder.

Das Lichtspektrum reguliert Tag-Nacht-Rhythmus

Die spektrale Zusammensetzung des Lichts spielt nicht nur für die
Sehfunktion eine wichtige Rolle – sie nimmt auch Einfluss auf die
innere Uhr des Menschen. Hierfür sind spezielle Sinneszellen auf der
Netzhaut verantwortlich. Diese reagieren auf den Blauanteil des
Tageslichts besonders sensibel. Um diesen Effekt gesundheitsfördernd
zu nutzen, soll man etwa darauf achten, dass das Tageslicht in seinem
natürlichen Verlauf stärker in die Arbeitsräume gelangt. Es kann auch
nach sorgfältiger Lichtplanung die spektrale Zusammensetzung der
künstlichen Beleuchtung dem Tageslichtverlauf angepasst werden.

Gute Lichtstimmung sorgt rundum für Wohlbefinden

Hoher Sehkomfort ermöglicht auch eine dauerhaft hohe Sehleistung. Bei
Berufsgruppen, die mit Handwerkzeug feine Arbeiten durchführen,
können gute Sichtbedingungen Verletzungen vorbeugen. Eine gute
Lichtstimmung kann zusätzlich unsere Umgebung angenehm erscheinen
lassen sowie Wohlbefinden und Motivation bei der Arbeit fördern.
Viele Firmen nutzen eine entsprechende Farb- und Lichtumgebung für
Arbeits- und Pausenräume, um durch die Wirkung des Lichts sowohl das
Leistungsvermögen als auch den Erholungseffekt der Beschäftigten zu
unterstützen.

Schlechte Beleuchtung führt zu höherer Fehlerhäufigkeit

„Zu dunkle Arbeitsplätze, die uns Objekte schlecht unterscheiden
lassen, erhöhen die Fehlerhäufigkeit. Gleiches gilt auch bei
Blendungen oder Reflexionen z. B. auf Bildschirmen, die durch zu
helle Fenster oder Wände entstehen können. Oft optimieren kleine und
einfache ergonomische Maßnahmen die Beleuchtungssituation an
Arbeitsplätze“, erklärt AUVA-Präventionsexperte Michael Wichtl. Weiße
Wände oder helle Flächen, die Licht stark reflektieren, können mit
Bildern oder einer anderen Wandfarbe durchbrochen werden.

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert
ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber und
übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von
Berufskrankheiten. Prävention ist die Kernaufgabe der AUVA, denn
Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die
Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation
und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.

Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler
in Wien, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und
Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling, Weißer Hof in
Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik
Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden
jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon
mehr als 46.000 stationär.

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