- 17.02.2017, 08:30:18
- /
- OTS0005
AK-Präsident Kalliauer kündigt „Aktion Scharf“ gegen versteckte Verrechnung von Bankomat-Gebühren an
Linz (OTS) - „Jahrzehntelang wurden die Konsumentinnen und
Konsumenten darauf trainiert, die Bankgeschäfte selbst am Automaten
zu erledigen. Jetzt sollen sie zusätzlich zur Karten- und
Kontoführungsgebühr mit der Bankomatgebühr doppelt dafür zahlen, um
zu ihrem Geld zu kommen? Das ist eine bodenlose Frechheit, gegen die
sich die AK vehement einsetzen wird“, betont AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer. Er fordert den Gesetzgeber auf, einen Rechtsanspruch auf
kostenlosen Zugang zum Einkommen zu schaffen. In Richtung Banken
mahnt er: „Gegen versteckte oder unzulässig einbezogene Gebühren wird
die AK alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen!“
Betreiber von Geldausgabeautomaten wie die Firma Euronet 360 Limited
verrechnen für die Bargeldbehebung an ihren Automaten eine Gebühr in
der Höhe von 1,95 Euro. Die Gebühr wird den Konsumenten/-innen
angelastet. Wie zu erwarten, hat sich die Wettbewerbsbehörde gegen
ein Verbot der Bankomat-Gebühr ausgesprochen – unter anderem mit der
Begründung, dass Drittanbieter ohne eine solche Gebühr nicht am Markt
bestehen könnten. Damit hat sich die Bundeswettbewerbsbehörde gegen
den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor überraschenden
Gebühren für selbstverständliche Leistungen ausgesprochen.
„Die Konsumentinnen und Konsumenten zahlen mit der
Kontoführungsgebühr und der Kartengebühr bereits die Verwaltung ihrer
Kontobewegungen. Damit muss auch das Recht auf Auszahlung ihres
Guthabens ohne weitere Abzüge inkludiert sein“, betont Kalliauer.
Bankomat-Behebungsgebühren, die von der kontoführenden Bank
eingehoben werden, müssen aus Sicht der AK zumindest mit der
Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber im Rahmen des Girokontovertrages
konkret vereinbart werden – vorausgesetzt, die jeweilige Vereinbarung
ist überhaupt rechtlich zulässig. Hinweise in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, etwa durch den Wortlaut „durch Sie veranlasste
Gebühren werden an Sie weiterverrechnet“ reichen nicht aus, um
Behebungsgebühren dem Konto anzulasten. Ansonsten dürften nach
Auffassung der AK keinesfalls Gebühren für die Behebung verrechnet
werden.
Die AK-Konsumentenschützer/-innen empfehlen, bereits bei der Wahl des
Girokontos darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl von
Bankomatbehebungen inkludiert ist. Wer mit seinen Konditionen nicht
zufrieden ist, kann mit Hilfe des AK-Bankenrechners auf
ooe.arbeiterkammer.at ein günstigeres Konto finden.
Allen, denen bereits Bankomat-Gebühren angelastet wurden, obwohl sie
keine Vereinbarung darüber unterschrieben haben, empfiehlt die AK,
Einspruch dagegen zu erheben. „Sollte die Bank nicht einlenken und
umgehend die Korrektur vornehmen, wird die AK die Fälle prüfen. Wenn
es sein muss, werden wir auch Musterverfahren gegen die Banken
führen“, kündigt der AK-Präsident an.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO