• 15.02.2017, 12:00:45
  • /
  • OTS0127

„Am Schauplatz Gericht“-Reportage „Die vergessene Tochter“

Am 16. Februar um 21.05 Uhr in ORF 2

Utl.: Am 16. Februar um 21.05 Uhr in ORF 2 =

Wien (OTS) - Im Mittelpunkt der aktuellen „Am Schauplatz
Gericht“-Folge „Die vergessene Tochter“ steht am Donnerstag, dem 16.
Februar 2017, um 21.05 Uhr in ORF 2 ein ungewöhnlicher Fall aus dem
Erbrecht: Es geht um die Ansprüche einer unehelichen Tochter, die von
allen „vergessen“ wurde: Von ihrem leiblichen Vater genauso wie vom
Notar, der nach dessen Tod die Verlassenschaft abwickelte. Hat sie
jetzt noch Chancen, von den wertvollen Liegenschaften ihres Vaters zu
profitieren? Maria Zweckmayr und Ludwig Gantner berichten:

Frau A. erfuhr durch Zufall, dass ihr Vater 2004 verstorben ist. Als
uneheliche Tochter hatte sie nie Kontakt zu ihm, weil er das nicht
wollte. In Österreich haben auch uneheliche Kinder Erbansprüche, den
sogenannten „Pflichtteil“. Der Vater hatte aber vor seinem Tod seine
wertvollen Liegenschaften an seine Frau verschenkt. Laut Gesetz kann
man jedoch eine Person, der ein „Pflichtteil“ zusteht, nicht so
einfach um ihr Erbe bringen, indem man sein Vermögen verschenkt: Frau
A. hätte eine Klage auf Pflichtteilsergänzung einbringen können und
so ihr Geld aus der Verlassenschaft bekommen. Doch das hat sie nie
getan. Weil sie nicht wusste, dass ihr Vater gestorben ist. Der
zuständige Notar hatte offenbar vergessen, sie über den Tod des
Vaters zu informieren. Jetzt ist die Frist für diese Klage abgelaufen
und Frau A. bekommt gar nichts vom Erbe. Das will sie sich nicht
gefallen lassen, sie hat die Republik Österreich auf Schadenersatz
geklagt, weil der Notar ihrer Meinung nach einen Fehler gemacht hat.
Die Finanzprokuratur, die die Republik Österreich vertritt,
bestreitet das. Außerdem wären die Ansprüche längst verjährt und Frau
A. hätte sich ja bei ihrem Vater regelmäßig erkundigen können, ob er
noch am Leben ist.

Fall zwei begleitet das „Am Schauplatz Gericht“-Team seit mehr als
drei Jahren. In bester Grazer Innenstadtlage kämpfte Frau L. gegen
den Rausschmiss aus der Wohnung. Sie und ihre beiden Geschwister
waren die letzten Mieter in einem Haus am Entenplatz – und zahlten
dort vergleichsweise wenig Miete. Der Hausherr, ein Anwalt, hätte die
Wohnung gern profitabler verwertet und beklagte sich, dass sich seine
Mieter unmöglich benehmen. Die Geschwister sahen sich hingegen als
Mobbingopfer und bestritten, dass sie dem Hausherrn gedroht hätten,
es könne ihm „ein Blumentopf auf den Kopf fallen“, wenn er nicht
aufpasse. Wer hat sich letztendlich durchgesetzt?

Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als
Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der
ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.

Das gesamte TV-Angebot des ORF – ORF eins, ORF 2, ORF III, ORF SPORT
+ sowie 3sat – ist auch im HD-Standard zu empfangen. Alle
Informationen zum ORF-HD-Empfang und zur Einstellung der neuen
HD-Angebote finden sich auf der Website hd.ORF.at, die
ORF-Service-Hotline 0800 / 090 010 gibt kostenfrei aus ganz
Österreich persönliche Hilfestellung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel