• 15.02.2017, 11:47:38
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  • OTS0123

Ärztekammer für Kärnten: Erfolg im jahrelangen Bemühen um Erhalt einer Facharztstelle

Streichung einer Facharztstelle für Radiologie in Althofen laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig

Utl.: Streichung einer Facharztstelle für Radiologie in Althofen
laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig =

Klagenfurt (OTS) - Die Ärztekammer für Kärnten nutzt seit drei Jahren
alle rechtlichen Möglichkeiten, damit die von der Kärntner
Gebietskrankenkasse (KGKK) gestrichene Kassenstelle für Radiologie in
Althofen erhalten bleibt. Nun erzielte sie einen wichtigen
Etappensieg.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die negative Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit auf. „Es besteht
nun Hoffnung, dass diese für die Bevölkerung im Bezirk St. Veit
wichtige Facharztstelle doch wieder ausgeschrieben werden muss. Das
Bundesverwaltungsgericht muss deren Notwendigkeit in einem
fortgesetzten Verfahren neu überprüfen, wobei die Argumente der
Ärztekammer und des Verwaltungsgerichtshofes entsprechend zu würdigen
sein werden“, teilt der Präsident der Ärztekammer für Kärnten Dr.
Josef Huber mit.

Für ihn enthält das höchstgerichtliche Urteil Feststellungen, die
Auswirkungen für das gesamte Gesundheitswesen haben können. „Die
Politik will im Zuge ihrer Gesundheitsreform über bundesweite und
regionale Strukturpläne unter Ausschaltung der Ärzteschaft die ganze
Versorgung neu gestalten. Dem erteilt aber der VwGH eine deutliche
Absage. Er ordnet der Ärztekammer eine wichtige Mitwirkungsrolle bei
Fragen der medizinischen Versorgung zu, welche die Politik ihr
wegnehmen will“, so Dr. Huber. „Der VwGH spricht deutlich aus, dass
Einsparungen durch politisch erstellte Versorgungspläne und eine
reine Staatsmedizin unter Ausschaltung der Ärzteschaft rechtlich
nicht zulässig sind“, betont Huber.

Das Höchstgericht ordnet einem zwischen Ärztekammer und Krankenkassen
vereinbarten Stellenplan - die regionale Verteilung von Ordinationen
niedergelassener Ärzte - „eine besondere Richtigkeitsvermutung“ zu.
Er entspringt den „wirksamen Mechanismen des Interessensausgleiches,
wie z.B. beim sozialpartnerschaftlichen Abschluss von
Kollektivverträgen“.

2003 haben Gebietskrankenkasse und Ärztekammer vereinbart, dass der
Bezirk St. Veit zwei niedergelassene Radiologen, je einen in St. Veit
und Althofen, benötigt. Der VwGH geht von einer „ursprünglichen
Richtigkeit“ dieser Entscheidung aus. Die KGKK hätte „wesentliche
Änderungen“ anführen müssen, um eine dieser beiden Facharztstellen
streichen zu können. Laut Höchstgericht konnte die KGKK wesentliche
Änderungen nicht vorbringen. Konkret erblickte es in der Abnahme der
Bevölkerung um 4 % keine Rechtfertigung für diese Verschlechterung
der Versorgung. Auch das Argument, dass die Patienten in die
Ambulanzen der Krankenhäuser Friesach und St. Veit ausweichen
könnten, überzeugte das Höchstgericht nicht. Anstaltsambulatorien
hätten für die extramurale Versorgung nur subsidiären Charakter. Die
Krankenkasse müsse ihren Versicherten ausreichend Vertragsärzte zur
Verfügung stellen, damit das ärztliche Sachleistungssystem
funktioniere und der Patient auch eine Auswahl zumindest zwischen
zwei Vertragsärzten habe. Die KGKK gab auch ein teures Gutachten in
Auftrag, welches eine angebliche Überversorgung im Bezirk St.Veit,
belegen sollte. Dem ordnete der VwGH keine Aussagekraft zu.

Der Radiologe in Althofen betreute über 6.000 Patienten pro Jahr.
„Aus unserer Sicht ist diese Facharztstelle im Sinne einer
notwendigen Versorgung und vor allem für die ländliche Bevölkerung in
den Seitentälern unverzichtbar. Leider sieht die KGKK dies anders.
Die traurige Folge ist ein jahrelanges rechtliches Verfahren. Es ist
zu hoffen, dass es bald ein gutes Ende für die Patienten findet“,
erklärt Präsident Dr. Huber abschließend.

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