ÖSTERREICH: Vorwürfe gegen voraussichtliche Grasser-Richterin
Sachverhaltsdarstellung bei Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs
Wien (OTS) - Wie die Tageszeitung ÖSTERREICH in ihrer Sonntagsausgabe berichtet, werden Vorwürfe gegen eine prominente Richterin am Landesgericht für Strafsachen erhoben. Mag. Marion Hohenecker gilt als aussichtsreichste Kandidatin für den Vorsitz im Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und hatte erst Ende Jänner Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).
Gegen Richterin Hohenecker wurde von einer Grazer Rechtsanwaltskanzlei bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts nach §302 StGB, also des Amtsmissbrauchs, eingebracht, die ÖSTERREICH vorliegt.
Der Vorwurf: Die Richterin hätte sich vor dem Urteil eines Verfahrens (15 HV 6/16d) mit dem zuständigen Staatsanwalt abgesprochen. Dabei wären konkrete Formulierungen des Staatsanwalts in das Urteil eingeflossen. Die Richterin hätte dadurch, so der Vorwurf in der Sachverhaltsdarstellung, „quasi als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft agiert“. Deshalb liege, so die Kanzlei Likar, Missbrauch der Amtsgewalt vor. Die Aufgabenverteilung zwischen Ankläger und Richter sei verletzt worden. Die beiden, so die Sachverhaltsdarstellung, „sollen keinesfalls in Personalunion in Form eines Inquisitionsprozesses bestehen“.
Zur Untermauerung der Vorwürfe wird ein Mail-Verkehr zwischen Richterin Hohenecker und dem Staatsanwalt vorgelegt, der bei einer disziplinarrechtlichen Untersuchung sichergestellt worden sei. Noch kurz vor dem Urteil hätte der Staatsanwalt an die Richterin beispielsweise gemailt: „Liebe Marion, folgende Modifikation wäre aus meiner Sicht sinnvoll.“ Anwalt Dr. Peter Griehser von der Kanzlei Likar gegenüber ÖSTERREICH: „Eine Hilfestellung oder Absprache zwischen Anklageerhebung und objektivem Gericht ist inakzeptabel. Die Unabhängigkeit wird sträflich verletzt.“
Für Richterin und Staatsanwalt gilt die Unschuldsvermutung.
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