• 10.02.2017, 09:00:16
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  • OTS0004

Im Krankenstand gekündigt und dann auch noch fristlos entlassen - AK erkämpft 2.500 Euro Nachzahlung für Vöcklabrucker Arbeitnehmer

Linz (OTS) - Dass Arbeitnehmer/-innen im Krankenstand sofort
gekündigt werden, ist leider keine Seltenheit. Dieses Schicksal
widerfuhr auch einem Servicetechniker aus dem Bezirk Vöcklabruck.
Dass ihn der Arbeitgeber im Krankenstand zuerst kündigte und kurz
darauf auch noch ohne Grund fristlos entließ, ist aber doch ein
kurioser Härtefall. Offenbar wollte sich der Unternehmer einfach die
Entgeltfortzahlung bis zum regulären Ende des Dienstverhältnisses
sparen. Und das, obwohl die Ursache des Krankenstandes ein
Arbeitsunfall gewesen war. Die Arbeiterkammer focht die Entlassung an
und erkämpfte für den Mann eine Nachzahlung von fast 2.500 Euro.

Nach einem Arbeitsunfall war ein Servicetechniker, der Vollzeit bei
einer Firma in Bezirk Vöcklabruck beschäftigt war, krankgeschrieben
worden. Noch im Krankenstand wurde er von seinem Chef gekündigt. Das
reguläre Ende des Dienstverhältnisses wäre rund eine Woche nach Ende
des Krankenstandes gewesen. Als der Arbeitnehmer – noch immer im
Krankenstand – seinen Chef darüber informierte, dass er erneut einen
Arzt aufsuchen müsse, sprach dieser per SMS eine sofortige fristlose
Entlassung aus. Der Arbeitnehmer wandte sich an die AK um Hilfe.

Die bloße Tatsache, dass ein erkrankter Arbeitnehmer eine mögliche
Verlängerung seines Krankenstandes ankündigt, stellt
selbstverständlich keinen Entlassungsgrund dar. Da die Entlassung
daher grundlos und gesetzwidrig war, forderte die AK für den
Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung für die Zeit bis zum
regulären Ende des Dienstverhältnisses ein. Bei der Überprüfung der
Endabrechnung stellten die Rechtsexperten der AK fest, dass ihm nicht
nur weniger als die vereinbarten Normalarbeitsstunden, sondern auch
ein offenes Gleitzeitguthaben, anteilige Sonderzahlungen und die
Entgeltfortzahlung im Krankenstand nicht vollständig ausbezahlt
worden waren.

Die AK forderte sämtliche offenen Beträge sowie nicht abgeführte
Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse sowie eine korrekte
Endabrechnung und ein Dienstzeugnis für ihr Mitglied ein. Erst dann
lenkte der Unternehmer ein und bezahlte dem Mann sämtliche offenen
Ansprüche, in Summe rund 2.500 Euro.
„Um Arbeitnehmer vor solcher Willkür zu schützen, fordern wir einen
besseren Kündigungsschutz im Krankenstand. Zumindest sollte ein
Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden, sodass
der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Kündigung nicht wegen der
Erkrankung erfolgt ist“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Darüber hinaus fordert die AK, dass der Anspruch auf
Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung über die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleibt - so wie
bei einer Kündigung, um hier Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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