Der Verband pro-tier sieht in den geplanten Änderungen nur wenige Verbesserungen, jedoch einige problematische Verschlechterungen und schwer wiegende nicht behobene Mängel.
Utl.: Der Verband pro-tier sieht in den geplanten Änderungen nur
wenige Verbesserungen, jedoch einige problematische
Verschlechterungen und schwer wiegende nicht behobene Mängel. =
Wien (OTS) - Das Tierschutzgesetz und die 1. Tierhaltungsverordnung
werden derzeit überarbeitet. Bis 3. Februar kann zu den
Novellierungen Stellung genommen werden.
Mit der Verankerung von Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung,
hat sich Österreich dazu verpflichtet, den Schutz der Tiere
sukzessive zu verbessern, jedenfalls aber keine Verschlechterungen
des Schutzniveaus zuzulassen. Dennoch sollen nun – so steht es in den
Begutachtungsentwürfen der Regierung – einige deutliche Rückschritte,
die gegen den Tierschutzgedanken sprechen und Tierquälerei
legalisieren, durchgesetzt werden. So wurde zum Beispiel das Verbot
der Ziegenenthornung wieder aufgehoben, eine grausame Praktik, die
nur dazu dient, die Tiere den schlechten Haltungsbedingungen
anzupassen. Durch die Streichung einer Übergangsfrist wurde auch das
Verbot von Qualzuchten massiv aufgeweicht, eine minimale Änderung im
Wortlaut des Gesetzes, welches eine grobe Verschlechterung für die
Tiere bedeutet.
Besonders dreist ist die geplante Aufweichung der Definition von
Zucht: Diese soll dazu führen, dass jede Person sich problemlos als
Züchterin oder Züchter melden und damit die Kastrationspflicht für
Freigänger-Katzen umgehen kann. Die Streunerkatzen-Problematik soll
also absichtlich verschärft werden. Ein Schlag ins Gesicht für
unzählige Tierschutz-Organisationen und Einzelpersonen, die
Kastrationen organisieren und finanzieren und daran arbeiten die
unkontrollierte Katzenvermehrung in den Griff zu bekommen und das
dadurch verursachte Leid zu mildern.
Die wenigen Verbesserungen sind eher minimal und nicht weitreichend
genug, um tatsächlich als Erfolge gefeiert werden zu können. So
werden bei einigen Tierarten nun eine Schmerzausschaltung und eine
postoperativ wirksame Schmerzbehandlung vorgeschrieben, jedoch aus
unerfindlichen Gründen nicht bei allen. Manche der willkürlichen
Altersgrenzen wurden entfernt, die es erlauben, an Tieren in den
ersten Lebenstagen bzw. -wochen ohne Schmerzbehandlung Eingriffe
durchzuführen. Aber auch hier wird die Änderung nicht flächendeckend
durchgezogen, obwohl es für diese Grenzen keine wissenschaftliche
Grundlage gibt.
Besonders bedenklich ist es, dass einige Themen, die von
Tierschutzorganisationen schon lange gefordert werden, völlig
ignoriert wurden. Das Auswildern von Fasanen, Rebhühnern, Enten und
Hasen, die in menschlicher Obhut gezüchtet wurden, wird durch die
Novellierung nicht verboten. Das obwohl es dazu einen einstimmigen
Beschluss des Tierschutzrates gibt. Die dauernde Anbindehaltung von
Rindern enthält immer noch genügend Ausnahmen, um problemlos umgangen
werden zu können und Vollspaltenböden in der Schweinehaltung sind
immer noch erlaubt, obwohl sie der EU-Verordnung widersprechen, die
einen „angenehmen“ Liegebereich fordert.
Ing. Harald Hofner, Präsident des Verbandes pro-tier dazu: „Es ist
völlig unverständlich, warum das Tierschutzgesetz und die 1.
Tierhaltungsverordnung, die dem Schutz und dem Wohle der Tiere dienen
sollen, nicht ausreichend verbessert werden. Die Ansprüche der
Tierhalter werden jenen der Tiere vorgezogen. Es scheint immer noch
völlig üblich und vom Gesetzgeber gewünscht zu sein, Tiere einfach an
die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen, anstatt umgekehrt die
Haltung an die Ansprüche der Tiere. Mit unserer Stellungnahme zeigen
wir, welche Verbesserungen noch unbedingt umzusetzen sind.“
Stellungnahme pro-tier: http://www.ots.at/redirect/protier
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