• 31.01.2017, 16:51:18
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  • OTS0192

Causa Lebensversicherungen: EAS empfiehlt Vertragsanfechtung

Die aktuellen - nicht rechtskräftigen - Urteile sind nicht auf alle Versicherungsverträge anwendbar.

Status Quo zur Causa Lebensversicherungen

Utl.: Die aktuellen - nicht rechtskräftigen - Urteile sind nicht auf
alle Versicherungsverträge anwendbar. =

Feldkirch (OTS) - Die EAS, Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, war
eine der ersten, die vor den Fondsgebundenen Lebensversicherungen
gewarnt und für die Geschädigten reagiert hat.

„Im Gegensatz zum VKI haben wir für Kunden den Vertragsrücktritt
bereits durchgesetzt – und das rechtskräftig. Die EAS hat im
vergangenen Jahr mehr als 2.500 Lebensversicherungsverträge geprüft
und wir vertreten aktuell über 1.000 Geschädigte mit ihren
Ansprüchen“, so EAS Vorstand Manfred Rädler. Gestützt auf mehrere
unabhängige Gutachten, raten die Rechtsexperten der EAS vom bloßen
Rücktritt vom Versicherungsvertrag - speziell bei Fondsgebundenen
Lebensversicherungen - ab. „Wir haben bereits mehrere Klagen
eingebracht.

Die Entwicklung dieser Prozesse zeigt, dass die Versicherungen beim
Vertragsrücktritt wegen falscher Rücktritts-Belehrung der Kunden sehr
gelassen oder gar nicht reagieren. Die Anfechtung dieser Verträge
wegen Irreführung der Kunden und Arglist bereiten den Versicherungen
aufgrund der Sichtung unserer Spezialgutachten jedoch ernsthafte
Sorgen! Die Geschädigten haben hier deutlich mehr Aussicht auf eine
erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche“, erklärt Dr. Hans-Jörg
Vogl. Der Rechtsanwalt hat jahrzehntelange Erfahrung in der
Vertretung geschädigter Kapitalmarktanleger und Versicherungsnehmer.

Arglist der Versicherungen

Aufgrund zahlreicher Gerichtsurteile und Gutachten namhafter
Sachverständiger sind die Experten der EAS der Ansicht, dass die
Versicherungen ihre Kunden beim Abschluss der Fondsgebundenen
Lebensversicherungen über die Renditeerwartungen bewusst getäuscht
haben. Hier hat der Bundesgerichtshof in Deutschland bereits
ausgesprochen, dass die Versicherungen – quasi als Strafe – jenen
Betrag an die Kunden auszahlen müssen, den diesen in
Täuschungsabsicht versprochen wurde. Dies ist auch auf Österreich
anwendbar. „Daher empfehlen unsere Rechtsexperten den Geschädigten
die Anfechtung der Verträge wegen Arglist, als den bloßen
Vertrags-Rücktritt. Sowohl die Erfolgsaussichten im Klagsfall, als
auch der Entschädigungsbetrag für den Kunden ist höher“, betont
Manfred Rädler.

Erste große Klagewelle gegen Versicherungen noch im Frühjahr
2017

In den über 1.000 Fällen, die der EAS von Geschädigten anvertraut
wurden, kommt nun Bewegung: noch im Frühjahr 2017 will die EAS
weitere Klagen einbringen lassen, sollten die laufenden Gespräche mit
Versicherungen nicht auch die gewünschte Entwicklung nehmen. Mehrere
positive Urteile in Deutschland und Österreich stimmen die
Rechtsexperten der EAS und die Geschädigten zuversichtlich. Durch die
komplette Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im
Erfolgsfall gehen Kunden keinerlei finanzielles Risiko ein – unter
www.geldkaempfer.com können sich Geschädigte von den erfahrenen
Rechtsanwälten der EAS einmalig kostenlos beraten lassen und sich den
aktuellen Klagen auch anschließen.

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