• 29.01.2017, 09:59:27
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  • OTS0010

Androsch/Sidl: Einstimmiger Landtagsbeschluss weist Diskriminierung in die Schranken

Allgemeines Diskriminierungsverbot und einheitlichen Schutzbereich für alle Diskriminierungsgründe verankert

Utl.: Allgemeines Diskriminierungsverbot und einheitlichen
Schutzbereich für alle Diskriminierungsgründe verankert =

St. Pölten (OTS) - Mit dem vorliegenden NÖ
Antidiskriminierungsgesetzes wird entsprechend den Empfehlungen des
NÖ Monitoringausschusses ein einheitliches Schutzniveau für
Ungleichbehandlungen geschaffen. „Landesrat Androsch ist es - als
dafür verantwortliches Regierungsmitglied - gelungen, dass dieses
neue Gesetz überaus lebensnah ist und sich an der täglichen Praxis
orientiert. Mit der besseren Lesbarkeit und der Verbesserung der
praktischen Anwendbarkeit des Gesetzes ist es also ein echter
Rechtsfortschritt“, so LAbg. Dr. Günther Sidl. Damit werde auch den
Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen genüge getan und eine mögliche Diskriminierung von
Behinderten verhindert.

Nach der geltenden Rechtslage bestehe bereits ein umfassendes
Diskriminierungsverbot, das auf Ebene der Bundesverfassung und in der
europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, sagt Landesrat
Androsch, und weiter: „Da das Diskriminierungsverbot auf
einfachgesetzlicher Ebene eine Querschnittsmaterie ist, ist Ähnliches
selbstverständlich in den Landesgesetzes zu implementieren, was zu
einer weiteren Zurückdrängung von Diskriminierung aus Gründen des
Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder
der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung beitragen soll und wird.“

Das Land NÖ setze hier zweifelsohne einen weiteren Maßstab im Bereich
der Antidiskriminierung, so Sidl: "Zentral ist, dass nun nach und
nach Zugangshindernisse und –barrieren beseitigt werden, um Menschen
mit Behinderungen den Zugang zu Angeboten und Leistungen zu
ermöglichen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

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