• 25.01.2017, 18:04:08
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  • OTS0173

DRPR rügt namentlich unbekannte AfD-Unterstützerkreise sowie den Tourismusverband Seefeld und Einzelpersonen

Berlin/Leipzig (ots) - Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR)
spricht zwei Rügen wegen Täuschung und Verschleierung aus. Die
Verantwortlichen der Wahlzeitung "Extrablatt" sowie der Großplakate
mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für Deutschland
(AfD) in vier Landtagswahlkämpfen 2016 werden gerügt, weil der wahre
Absender der politischen Kommunikation und die Quelle der
Finanzierung nicht hinreichend erkennbar waren. Der Tourismusverband
Seefeld wird aufgrund der bewussten Täuschung von Medienvertretern
sowie der damit verbundenen Reputationsschädigung des Berufsfeldes PR
gerügt.

Rüge im Fall "Extrablatt" und Großplakate im Landtagswahlkampf 2016

Eine Rüge spricht der Rat im Fall "Extrablatt" und bei Großplakaten
während Landtagswahlkämpfen im Jahr 2016 aus. Dabei handelt es sich
um die Verteilung der Wahl-Zeitung "Extrablatt" und den Inhalt von
Großplakaten mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für
Deutschland (AfD). Dies geschah in vier Landtagswahlkämpfen 2016
durch eine Vereinigung, wobei der wahre Absender der Kommunikation
und die Quelle der Finanzierung nicht erkennbar waren. Die
"Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der
bürgerlichen Freiheiten" setzte außerdem zur Landtagswahl 2016 in
Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen "Wahlometer" auf, deren
Antworten in den meisten Fällen in eine Wahlempfehlung zu Gunsten der
AfD mündeten. Auch in diesem Fall waren der wahre Absender der
Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht erkennbar. Der
DRPR rügt die wahren Auftraggeber und die beteiligten Personen, da
sowohl beim "Extrablatt", bei den Großplakaten zu den Landtagswahlen
2016 sowie dem "Wahlometer" zur Landtagswahl in
Mecklenburg-Vorpommern 2016 der wahre Absender der politischen
Kommunikation nicht hinreichend eindeutig benannt ist und die Quelle
der Finanzierung der Kommunikation nicht hinreichend offen gelegt
wird. Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 1 des Deutschen
Kommunikationskodexes sowie die DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im
politischen Raum.

Rüge gegen Tourismusverband Seefeld und mehrere Einzelpersonen wegen
bewusster Täuschung von Medienvertretern

Im Fall "Pistenraupe - Tourismusverband Seefeld" handelt es sich um
die vermeintliche Irrfahrt einer Pistenraupe, die anstatt in das
österreichische Seefeld in den gleichnamigen Ort in
Schleswig-Holstein geliefert wurde. Mehrere Medien berichteten am
24.11.2016 über die Meldung, die auch von der dpa veröffentlicht
wurde. Auf konkrete und mehrmalige Nachfragen von dpa und anderer
Medienvertreter bestätigte Elias Walser, Geschäftsführer des
Tourismusverbandes Seefeld, den Vorgang zunächst als wahr. Erst zwei
Tage später räumte Herr Walser ein, dass es sich hierbei um einen
"PR-Gag" gehandelt habe. Der DRPR rügt Elias Walser, den in die
Durchführung involvierten Kabarettisten Alex Kröll und Karl Royer,
Geschäftsführer der österreichischen Werbeagentur SR1, aufgrund der
bewussten Täuschung von Journalisten sowie der Schädigung des
Berufsfeldes der PR. Vorhaben und Aktionen dieser Art verstoßen gegen
Art. 1, 2 und 12 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie gegen Art.
4, 15, 18 und 19 des Code de Lisbonne.

Die Beschlüsse zu den Rügen in diesen Fällen wurden auf der letzten
Sitzung des DRPR am 02.12.2016 getroffen und sind auf der Website des
DRPR ausführlich begründet. Vgl.
http://drpr-online.de/beschwerden/spruchpraxis/ratsspruche-2016/

ERKLÄRUNG

Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der
freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der
Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations
Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher
(BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und
der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) im
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden,
Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf
dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der
DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die
Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem
Gewissen verpflichtet. Die primäre Aufgabe des DRPR ist es,
Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit
Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR
bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn
herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von
Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat
behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen
und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion
einzumischen.

Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der
aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage
recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder
Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten.
In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine
mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat
eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine
Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete
Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes
verwechselt werden.

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