- 19.01.2017, 14:18:51
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- OTS0145
Gesamtbereinigung im Fall MEL: knapp acht Millionen Euro an Anleger ausbezahlt
Rotterdam (OTS) - Die gemeinnützige niederländische Stiftung,
Stichting Atrium Claim, gab vor einem Jahr, am 19.01.2016 den
Abschluss eines Generalvergleiches mit Atrium European Real Estate
Limited (AERE) und der Meinl Bank AG in einer gemeinsamen
Presskonferenz bekannt. Die Stiftung nimmt dies zum Anlass, um eine
erfolgreiche Zwischenbilanz zu ziehen: An 1186 Investoren konnten
bislang rund 7.9 Millionen Euro ausbezahlt werden. Knapp 600 Anträge
sind noch zu prüfen. Sofern die Richtigkeit der Eingaben bestätigt
werden kann, könnten heuer weitere 4.6 Millionen Euro an diese
Investoren ausgezahlt werden.
Zahlen, Daten und Fakten der bisherigen Abwicklung
Meinl Bank und AERE kamen im Jänner 2016 mit der Stiftung überein,
für die Gesamtbereinigung der Causa MEL einen Treuhandfonds zur
Verfügung zu stellen. Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 14.10.2016
meldeten insgesamt 1996 Investoren ihre Ansprüche bei der Stiftung an
wovon 1781 den online Antrag verbindlich absendeten. Darunter waren
auch 42 Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Österreich, die als Vertreter
betroffener Investoren die Möglichkeit einer Anspruchsbereinigung zu
Stiftungskonditionen nutzten.
Konditionen
Zu diesen Konditionen bekommen Investoren, welche in den Jahren 2002
bis 2007 in Meinl European Land Limited investiert und bis 19.06.2014
einen Privatbeteiligtenanschluss oder eine zivilrechtliche Klage
eingebracht hatten, bis zu 70% des eingetretenen Schadens ersetzt.
Voraussetzung dafür war lediglich das Ausfüllen eines
Online-Formulars auf www.atriumclaim.com bis 14.10.2016, der upload
der Dokumente, die die Investition belegen und dass der jeweilige
Privatbeteiligtenanschluss und allfällige Klagen über die so
verglichene Ansprüche zurückgezogen wurden. 1781 Investoren stellten
diesen Antrag.
Vom treuhändig verwalteten Kompensationsfond wurden bis heute Euro
7.879.449,34 an 1186 Investoren durch die Stiftung ausbezahlt.
Dies führte auch zu einer Entlastung der heimischen Justiz: Im
vergangenen Jahr wurden so 1186 erhobene zivilrechtliche Ansprüche im
MEL-Ermittlungsverfahren 608 St 1/08 w der Staatsanwaltschaft Wien,
erledigt. Darüber hinaus haben sich die Stiftungskonditionen als
geeigneter Rahmen für die Beilegung von Zivilverfahren erwiesen. Seit
Jänner 2016 wurden ca 250 Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten,
insbesondere des Handelsgerichtes Wien, durch Vergleich zu
Stiftungskonditionen beendet.
Hintergrund
Das österreichische Zivilprozessrecht sieht keine Möglichkeit vor,
eine große Anzahl an Ansprüchen in einem Sammelverfahren rasch und
effizient zu erledigen. Die Einführung einer Gruppenklage scheiterte
2007, vorhandene prozessuale Möglichkeiten gesammelter
Anspruchsverfolgung erweisen sich in der Praxis als untauglich. Daher
war für die Gesamtbereinigung des Falls MEL ein „Ausweichen“ auf das
holländische Recht notwendig. Das holländische Recht erlaubt es, dass
gemeinnützige Stiftungen im Interesse beispielsweise geschädigter
Investoren tätig werden und für sie gesammelt Schadenersatzansprüche
verfolgen. Die dabei anfallenden Kosten sind im Vergleich zu
Prozesskosten in Österreich sehr niedrig.
Resümee der Stiftung Atrium Claim
„Diese hohe Akzeptanz bestätigt die Angemessenheit des von uns in
zähen, rund eineinhalb Jahre andauernden Verhandlungen erzielten
Ergebnisses.“ sagt, Lawrence A. Sucharow, Vorstandsvorsitzender der
Stichting Atrium Claim, der das Verhandlungsteam der Stiftung
leitete.
Dr. Wilhelm Rasinger, österreichischer Vorstand in der gemeinnützigen
Stiftung, Stichting Atrium Claim, fasst zusammen: "Für viele
MEL-Geschädigte war das Angebot der Stiftung eine realistische
Möglichkeit, nach fast zehn Jahren der Unsicherheit und Ungewissheit
einen wirtschaftlich vertretbaren Schlussstrich zu ziehen."
Diese Erfolgsgeschichte und effiziente Schadensregulierung wurde
durch die von der Wiener Kanzlei, BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH
entwickelte Anpassung des progressiven, niederländische Rechtes in
Massenschadensfällen auf die österreichischen, rechtlichen
Rahmenbedingungen ermöglicht. Weiters unterstützt BREITENEDER
Rechtsanwalt GmbH die Stiftung bei der Administration der Auszahlung
des Treuhandgeldes und hat die online basierte Antragsstellung und
Abwicklung kreiert. Der große Andrang zeigt auch, dass die
ausgehandelte Lösung von den Investoren als fair empfunden wurde.
Sowohl AERE und die Meinl Bank AG erkannten die Chance, langwierige
und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden oder anhängige
Rechtsstreitigkeiten abzukürzen, indem mit Stichting Atrium Claim als
unabhängiger Interessensvertretung betroffener Investoren, eine
angemessene Sammelvergleichsmöglichkeit nach niederländischem Recht
gefunden werden konnte.
Stichting Atrium Claim orientiert sich an der Empfehlung der
Europäischen Kommission von Juni 2013 (2013/396/EU)[1] über
Sammelverfahren in der EU und folgt den Niederländischen Compliance
Regeln (Dutch Claim Code).
Guter Kompromiss
Ein Sammelvergleich, wie hier umgesetzt, ist immer ein Kompromiss.
Die Alternative ist der Gang zum Zivilgericht. Gerichtsverfahren
können langwierig und kostenintensiv sein. Das Ergebnis des
Individualverfahrens ist von Beweisergebnissen (Parteieneinvernahme,
Zeugen und Urkunden aber auch Sachverständigengutachten) abhängig,
die bei der Risikoeinschätzung vor Einbringung einer Klage oft nur
schwer vorhersehbar sind. In Sachen MEL (wie in andere
Zivilverfahren) dauern die Prozesse oft Jahre und sind für die
Anleger mit großen Unsicherheiten verbunden; ein für den Anleger
positiver Prozessausgang ist auch nach jahrelangen Verfahren keine
Gewissheit. Der Generalvergleich über die Stiftung ist so für rund
1800 betroffene Anleger aber auch für die beteiligten Unternehmen
eine angemessene Möglichkeit, mit der Vergangenheit in Sachen MEL
abzuschließen.
[1]:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013H03
96
Daten zur STICHTING ATRIUM CLAIM
Vorstände:
Mr. Lawrence A. Sucharow, New York, NY, USA;
Mr. Arie van der Steen, Numansdorp, Niederlande
Mr. Wilhelm Rasinger, Wien, Österreich
Aufsichtsrat:
Javier Cremades, Madrid, Spanien
Jan Vis, Achterbroek, Niederlande
Julian Oggel, Rotterdam, Niederlande
Stiftung nach dem Recht der Niederlande gegründet mit der KvK -
Nummer 61738115 und der RISN 854468535. Registrierungsnummer laut
niederländischem Datenschutzgesetz bei der College Bescherming
Persoonsgegevens: M159802 - auch auf www.cbpweb.nl veröffentlicht.
Röntgenstraat 18,
3261LK Oud-Beijerland
E-Mail: info@atriumclaim.com
Tel.: +31 85-3030206
Anwaltlicher Vertreter der Stichting Atrium Claim in den
Niederlanden:
AKD lawyers & civil law notaries
Wilhelminakade 1
3072 AP Rotterdam
P.O. Box 4302
0 Rotterdam
T: +31 88 253 5587
E: phaas@akd.nl
Anwaltlicher Vertreter der Stichting Atrium Claim in Österreich:
BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH,
Donau-City-Straße 7 | DC-Tower | Level 28
1220 Wien
T: +43 1 5129888
E: office@breiteneder.pro
W: www.breiteneder.pro
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