• 18.01.2017, 15:31:22
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  • OTS0173

Die Mutter aller Volksbegehren

Wien (OTS) - Das 40. Volksbegehren in der Zweiten Republik (Titel:
"Wir entscheiden") will Grundsätzliches: die Einfügung der
Volksabstimmung als uneingeschränktes Recht des Wählers in die
österreichische Bundesverfassung.

Ab 100.000 Wählerstimmen soll künftig eine verpflichtende
Volksabstimmung über Gesetzesvorhaben möglich sein. Auch die bis
jetzt unverbindlichen Volksbegehren können künftig in eine
verbindliche Volksabstimmung münden, sollte das Parlament nicht
innerhalb einer Frist von sechs Monaten entscheiden.

Näheres unter www.acht-austria.com

Für den Vorstand:
Mag. Thomas Rathammer, Obmann
RA Dr. Karl-Heinz Plankel, Pressesprecher

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