- 17.01.2017, 11:50:35
- /
- OTS0109
Edgar Mayer: Energieeffizienzrichtlinien der EU sorgfältig überprüfen!
EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt Mitteilung an die EU
Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt Mitteilung an die EU =
Wien (OTS) - Die EU hat einen Vorschlag für Richtlinien zur
Energieeffizienz und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als
Teile des sogenannten "Winterpakets" zur Energieunion erarbeitet.
Diese beiden Richtlinienvorschläge umfassen zahlreiche Vorschläge,
die vor allem auf die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau der
erneuerbaren Energien und die Verbraucherfairness abzielen. So soll
EU-weit das Einsparziel von derzeit 27 Prozent bis 2030 auf 30
Prozent ausgedehnt werden, allerdings soll die bestehende
Energieeinsparverpflichtung der Energieversorger von 1,5 Prozent
jährlich unverändert bleiben. Die Verpflichtung soll lediglich auf
2030 verlängert werden.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat heute, Dienstag, unter dem
Vorsitz von Edgar Mayer, Fraktionsobmann der ÖVP-Bundesräte, als
Reaktion darauf eine Mitteilung an die Europäische Kommission, den
Rat und das Europäische Parlament beschlossen. Darin geht es vor
allem darum, diese Richtlinienvorschläge in ihrem sehr frühen Stadium
noch eingehender auf die Umsetzbarkeit auf europäischer und
nationaler Ebene zu überprüfen, Zweifel auszuräumen und die
Reaktionen der anderen Mitgliedsstaaten abzuwarten, berichtete Edgar
Mayer am Rande der Ausschusssitzung.
In der Mitteilung heißt es:
"Das Paket soll die bereits auf EU-Ebene vorgelegten
Energieeffizienzverpflichtungen fortschreiben. Bedenken bestehen
allerdings hinsichtlich der Anrechenbarkeit von politischen Maßnahmen
in diesem Bereich, wonach Maßnahmen nur dann in diese Ziele
eingerechnet werden, wenn sie nach dem 31.12.2020 begonnen wurden.
Dies kann nicht im Sinne der Effizienz sein und würde alle
Stakeholder in diesem Bereich in ein Handlungsvakuum bringen.
Sinnvolle Maßnahmen würden erst verspätet begonnen werden, um
Formalkriterien zu erfüllen. Es wäre darum sinnvoll, diese
Übergangsmaßnahmen noch einmal genau zu betrachten. Auch die
Erfassung der Verbrauchsinformationen sollte im Rahmen einer
grundlegenden Kosten-Nutzen-Analyse noch einmal überarbeitet werden,
die vorgesehenen Vorgaben zur Installation intelligenter
Messeinrichtungen kann den Mitgliedstaaten überlassen werden. Die
Kosten für einen entsprechenden Einbau intelligenter Messsysteme zur
Wärmemessung sind enorm, es bestehen Zweifel, ob hier Kosten und
Nutzen durch diese intelligenten Messeinrichtungen in einem guten
Gleichgewicht sind. Zudem sind auch die notwendigen Bestimmungen zum
Datenschutz in diesem Bereich besonders zu beachten.
Im Gebäudebereich ist eine Steigerung der Energieeffizienz durch
Renovierung vorgesehen. Zudem soll eine Art 'intelligente
Gebäudefinanzierung' eingeführt werden, um die private Finanzierung
von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich zu fördern. Was die
Renovierung von bereits bestehenden Gebäuden angeht, so muss mit
besonderem Bedacht auch auf entsprechende Verpflichtungen für
Nachrüstungen, Einbauten und andere gebäudetechnische Maßnahmen
vorgegangen werden. Eine Weiterführung der Verpflichtung, dass bei
Bau, Verkauf oder Vermietung ein entsprechender Energieausweis
vorgelegt wird, der aktuelle Werte über die Energieeffizienz eines
Gebäudes enthält, sollte reichen. Bereits heute achten Verkäufer und
Vermieter auf entsprechend positive Energiedaten, da diese auch
Gebäude und Wohnungen besser vermietbar bzw. verkaufbar halten. Eine
Verpflichtung zur Verbesserung mit Kennzahlen und Fristen ist weder
im Sinn der Bürgerinnen und Bürger noch im Sinn einer sinnvollen,
schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz. Darüber hinaus ist
auch die Schaffung eines 'Intelligenzindikators' eine zusätzliche
Bürde für Verkäufer und Vermieter und auch Käufer und Mieter, denn
sowohl der finanzielle Aufwand für Umrüstungen ist enorm als auch die
Erreichung des grundsätzlichen Ziels von so genannten
Low-Tech-Gebäuden."
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






