Linz (OTS) - Mit einem skurrilen Fall von vorenthaltenem Entgelt
waren die Rechtsexperten/-innen der AK Vöcklabruck konfrontiert.
Einem Lehrling aus dem Bezirk waren Minusstunden, die der Chef
angeordnet hatte, nach der einvernehmlichen Auflösung des
Arbeitsverhältnisses einfach vom noch offenen Urlaub abgezogen
worden. Die AK setzte für die junge Frau die Zahlung einer
Urlaubsersatzleistung von 2.000 Euro durch.
„Urlaub ist Urlaub. Minusstunden dürfen nicht einseitig als Urlaub
gewertet werden – nicht, wenn sie auf Gleitzeitkonten stehen, und
schon gar nicht, wenn sie vom Chef angeordnet werden. Der Abzug war
also klar rechtswidrig“, erklärt dazu AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer.
Eine junge Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck hatte drei Jahre lang eine
Lehre zur Bürokauffrau in einem Hotel im Attergau absolviert.
Vereinbart war eine normale 40-Stunden-Woche, wie bei Lehrlingen
gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der vom Arbeitgeber eingeteilten
Dienstpläne wurde die Frau jedoch weniger als 40 Stunden beschäftigt.
Bei der Endabrechnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zog
der Hotelier der jungen Frau die von ihm verursachten Minusstunden
einfach vom nicht verbrauchten Urlaub ab, insgesamt 38,23
Arbeitstage!
Eine solche Vorgangsweise ist selbstverständlich rechtswidrig, da der
Lehrling ja keineswegs freiwillig, sondern auf Anordnung des Chefs
weniger gearbeitet hatte. In einem Schreiben an die Arbeiterkammer
bezeichnete der Unternehmer die Forderung nach einer korrekten
Bezahlung des nicht verbrauchten Urlaubs dennoch als „ungerecht“ und
„aus menschlicher Sicht nicht fair“ und bot an, nur die Hälfte der
Forderung zu begleichen.
Die AK ließ sich nicht beirren und erreichte nach mehreren
Telefonaten und einem Schriftwechsel, dass der Unternehmer die
Unhaltbarkeit seiner Position einsah und der jungen Frau etwas mehr
als 2000 Euro als Ersatz für den nicht verbrauchten Urlaub
nachzahlte.
Arbeitszeitkonferenz „Unsere Arbeit. Unsere Zeit.“
Nicht nur im AK-Rechtsschutz ist das Thema Arbeitszeit ein
Dauerbrenner. Kaum eine Frage beschäftigt die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mehr. Deshalb veranstaltet die Arbeiterkammer
Oberösterreich gemeinsam mit mehreren Gewerkschaften nächste Woche
eine große Arbeitszeitkonferenz im Linzer Design Center. Mehr als 400
Betroffene, Fachleute und Politiker/-innen aus dem In- und Ausland
werden am 16. und 17. Jänner darüber diskutieren, wie es mit der
Arbeitszeit weitergeht. Das detaillierte Programm finden Sie hier:
ooe.arbeiterkammer.at/arbeitszeitkongress/
Arbeitszeitkonferenz "Unsere Arbeit. Unsere Zeit" Arbeitszeitkonferenz der Arbeiterkammer Oberösterreich am 16./17. Jänner 2017 im Design Center Linz - gemeinsam mit mehreren Gewerkschaften - Detailprogramm unter ooe.arbeiterkammer.at/arbeitszeitkongress/ Datum: 16.1.2017, um 08:30 Uhr Ort: Design Center Linz Europaplatz 1, 4020 Linz Url: ooe.arbeiterkammer.at/arbeitszeitkongress/
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