• 05.01.2017, 09:53:32
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  • OTS0027

Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Metallgewerbe

Mindestgrundgehälter steigen um 1,43%, IST-Gehälter +1,33% - bahnbrechende Regeln für PraktikantInnen

Utl.: Mindestgrundgehälter steigen um 1,43%, IST-Gehälter +1,33% -
bahnbrechende Regeln für PraktikantInnen =

Wien (OTS) - Die etwa 75.000 Angestellten im Metallgewerbe erhalten
ab 1.1. 2017 mehr Gehalt. Die Mindestgrundgehälter steigen um 1,43 %,
mindestens um 25 Euro, die IST-Gehälter steigen um 1,33 %. Für
PraktikantInnen konnte eine Regelung erzielt werden, die klar stellt,
dass nur mehr Praktika aufgrund von Ausbildungsverordnungen außerhalb
des regulären Verwendungsgruppenschemas vergütet werden dürfen.++++

„In einer Branche wo viele Unternehmen aufgrund von ausländischer
Konkurrenz unter Druck sind, wie KFZ-Werkstätten, Heizungs- , Elektro
und Klimatechnik etc., ist es besonders bemerkenswert, einen
Abschluss erzielt zu haben, der weit über der Inflationsrate liegt
und durcheinen Reallohnzuwachs ein Beitrag zu einer Stärkung der
Kaufkraft ist“, kommentiert dies der Verhandlungsleiter der GPA-djp
Robert Winkelmayer (Betriebsrat bei VAMED KMB).

Ab 1. Jänner 2017 tritt außerdem eine Regelung in Kraft, durch welche
klargestellt ist, dass nur mehr Praktika aufgrund von
Ausbildungsverordnungen außerhalb des regulären
Verwendungsgruppenschemas analog zu den jeweiligen Stufen der
Lehrlingsentschädigung beziehungsweise orientiert an der
Verwendungsgruppe 1, vergütet werden dürfen. Werden Praktikumszeiten
allerdings im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erworben, so ist nun
klargestellt, dass diese auch wie eine solches zu entlohnen sind. Bei
vielen "WerksstudentInnen", die in Wirklichkeit ein ordentliches
Dienstverhältnis haben, wird das zu einer anständigen Entlohnung
führen.

„Die Sozialpartner haben sich auf den Weg gemacht, klare Regelungen
in diesem für junge Angestellten so wichtigen Bereich zu schaffen,
das sollte Schule machen“ kommentiert Barbara Kasper,
Bundesjugendsekretärin der GPA-djp, den Abschluss und bezieht sich
damit auch auf die anberaumte Evaluierung vor der nächsten
Verhandlungsrunde. „Besonders freuen uns die im KV festgeschriebenen
klaren Abgrenzungsdefinitionen. Dieser Kollektivvertrag erfüllt damit
die wichtige Aufgabe jungen ArbeitnehmerInnen als verständliches
Regelwerk bei den ersten Erfahrungen im Arbeitsleben zu dienen“, so
Kasper.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

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