• 04.01.2017, 16:11:35
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  • OTS0083

Ausbreitung der Geflügelpest in Europa schreitet voran

Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände werden verordnet

Utl.: Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der heimischen
Geflügelbestände werden verordnet =

Wien (OTS) - In Europa breitet sich seit November die Geflügelpest
(H5N8) ungebremst weiter aus. In den letzten Monaten wurden insgesamt
398 Fälle bei Hausgeflügel und 351 Fälle bei Wildgeflügel behördlich
festgestellt. Insgesamt sind bereits 18 Staaten in Europa
betroffen.****

Bis dato sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8
bekannt geworden, daher handelt es sich ausschließlich um eine
Tierseuche, welche alle Arten von Geflügel betreffen kann.

Die slowakischen und tschechischen Behörden haben in den vergangenen
sieben Tagen neue Fälle von H5N8 in der Nähe von Bratislava und Brünn
bestätigt. Aufgrund der Dringlichkeit hat heute im
Gesundheitsministerium eine Besprechung mit den VertreterInnen aller
Bundesländer, der Geflügelwirtschaft, des
Landwirtschaftsministeriums, der Landwirtschaftskammer sowie der
Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) und der
Veterinärmedizinischen Universität stattgefunden.

Auf Basis der Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation
(siehe https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/HPAI.html
„Ausbreitung in Europa“) kam man überein, dass das gesamte
Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen
werden soll.

Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gemäß
Geflügelpestverordnung Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese
Maßnahmen sind insbesondere:

• Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen , die
zumindest nach obenhin abgedeckt sind,
• Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für
Oberflächenwasser erfolgen,
• Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und
Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen,
• Die Tierhalter haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der
Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der
Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte
Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu
melden.

Die rechtliche Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt Anfang nächster
Woche und tritt unmittelbar nach Kundmachung in Kraft.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BMG

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