• 21.12.2016, 11:23:08
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  • OTS0083

FPÖ-Leyroutz: FPÖ Kärnten hält unbeirrt am NEIN des Winkler-Vorlass-Ankaufes fest

Finanzielle Lage Kärntens lässt solche Prioritätensetzungen nicht zu!

Utl.: Finanzielle Lage Kärntens lässt solche Prioritätensetzungen
nicht zu! =

Klagenfurt (OTS) - Unbeirrt zeigen sich die Freiheitlichen in Kärnten
in der Causa Vorlass-Ankauf von Josef Winkler und bleiben bei ihrem
NEIN. Das Land Kärnten hat derzeit durch das Absegnen der vom Bund
vorgegebenen Heta-Lösung eine so horrende Schuldenbelastung zu
tragen, dass Ankäufe in dieser Größenordnung (230.000 Euro Land,
230.000 Euro Stadt Klagenfurt) nicht tragbar sind. Darauf verweist
heute wiederholt der Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten,
Christian Leyroutz.

Neben dem Dringlichkeitsantrag gegen den Winkler-Vorlass, der gestern
im Kärntner Landtag von Seiten der FPÖ eingebracht wurde (dieser
wurde bereits von SPÖ, ÖVP und Grünen einhellig abgelehnt), haben die
Freiheitlichen auch einen Anfragekatalog eingebracht. „Christian
Benger soll den Kärntnerinnen und Kärntnern erklären, warum der
Vorlass-Ankauf eines vor allem in Kärnten umstrittenen
Schriftstellers diese Priorität genießt“, so Leyroutz.

Leyroutz lässt auch die Verteidigungsstrategie des zuständigen
ÖVP-Kulturreferenten, Christian Benger, nicht gelten. „Dass auch
FPÖ-Politiker den Vorlass ankaufen wollten und diesen auch prüften,
kann wohl nicht darüber hinwegtäuschen, dass man sich nach
eingehender Prüfung gegen den Ankauf entschieden hat. Diese Tatsache
hat offensichtlich Josef Winkler dazu veranlasst, Mandatare der FPÖ
unter dem Deckmantel der Kunst zu diffamieren“, vermutet Leyroutz.
Die Hasstiraden unter anderem gegen den verstorbenen LH Jörg Haider
und Ex-LH Gerhard Dörfler sprechen Bände.

Ausschlaggebend für die Ablehnung der Kärntner FPÖ, diesen Vorlass zu
erwerben, sei jedoch in erster Linie die finanzielle Situation des
Landes sowie die Beschimpfung Kärntens durch Winkler. „Viele Menschen
im Lande sind zu Recht empört. Während Sozialleistungen ständigen
Kürzungen unterworfen sind, ist ein Ankauf einfach nicht zu
rechtfertigen“, so Leyroutz. (Schluss)

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