• 21.12.2016, 09:30:51
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  • OTS0026

Gericht weist Exekutionsantrag Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann ab!

Geldstrafe gegen VGT war Falschmeldung des Waffenlobbyisten; Mayr-Melnhof ist bereit, seinen „faschistoider Populist“ und „Lügner“-Sager gegen VGT öffentlich zu widerrufen

Utl.: Geldstrafe gegen VGT war Falschmeldung des Waffenlobbyisten;
Mayr-Melnhof ist bereit, seinen „faschistoider Populist“ und
„Lügner“-Sager gegen VGT öffentlich zu widerrufen =

Wien (OTS) - Alfons Mensdorff-Pouilly und Max Mayr-Melnhof haben
einiges gemeinsam. Beide sind nicht nur Großgrundbesitzer und
ehemalige Adelige, beide betreiben auch begeistert Jagdgatter. Und
daher läuft gegen beide eine Kampagne des VGT, um die Öffentlichkeit
sowohl über die Tierquälerei in diesen Gattern, als auch über die
dortige Naturzerstörung, zu informieren und ein Verbot zu erreichen.
Und beide reagieren mit Klagen gegen den VGT, Mayr-Melnhof sogar mit
beleidigenden Äußerungen. Und beide haben bisher noch keine Klage vor
Gericht gewonnen.

Der Exekutionsantrag von Mensdorff-Pouilly gegen den VGT-Obmann wegen
Besitzstörung wurde nun vom Bezirksgericht Fünfhaus in Wien
abgewiesen. Dabei hatte der Waffenlobbyist dem Kurier noch erzählt,
er hätte bereits gewonnen und gegen den VGT sei eine Geldstrafe
ausgesprochen worden. Das war aber eine Falschmeldung. Vielmehr muss
Mensdorff-Pouilly jetzt selbst für die Anwaltskosten aufkommen.

Mayr-Melnhof hat den VGT-Obmann in den Salzburger Bezirksblättern als
*„faschistoiden Populisten“* bezeichnet, *„der lügt, sobald er den
Mund aufmacht“*. Der Aufforderung zum Widerruf will der Gatterjäger
nun nachkommen, teilte sein Anwalt mit. Die Kosten des VGT-Anwalts
wird er bezahlen müssen. Zuletzt fielen € 2500 Kosten an, die er dem
VGT ersetzen musste, weil er ein Gerichtsverfahren verloren hatte.
Erst nach einem Exekutionsantrag war der Großgrundbesitzer dazu
bereit.

VGT-Obmann Martin Balluch: *„Der Konflikt um die Gatterjagd ist
demokratiepolitisch unbedenklich. Es muss der Zivilgesellschaft
möglich sein, um Tiere und Natur zu schützen eine Kampagne zu führen
und öffentlichen Druck zu erzeugen. Das durch eine Welle von
Zivilklagen und diffamierende Beleidigungen zu hintertreiben, ist
dagegen problematisch. Zum Glück zeigen die Gerichte bisher die
Bereitschaft, den Freiraum für Tierschutzaktivismus zu schützen und
zu erhalten. Nur so können Tierschutzorganisationen ihre
Kontrollwirkung entfalten, die ihnen in einer funktionierenden
Demokratie zukommt.“*

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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