• 18.12.2016, 09:00:02
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  • OTS0009

Sozialversicherung finanziert modernste medizinische Therapie für Krebspatienten

Kostenzuschüsse für ambulante Tumorbehandlung mit Protonen und Kohlenstoffionen festgesetzt

Utl.: Kostenzuschüsse für ambulante Tumorbehandlung mit Protonen und
Kohlenstoffionen festgesetzt =

Wien (OTS) - Nach einem aktuellen Beschluss der Trägerkonferenz im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger leisten
die Krankenkassen für eine ambulante Tumorbehandlung durch eine
punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Protonen einen Kostenzuschuss
in Höhe von 18.649,59 Euro, für eine ambulante Tumorbehandlung durch
eine punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Kohlenstoffionen
14.628,47 Euro. Damit finanziert die Sozialversicherung modernste
Medizin für Krebspatienten.

Die Therapieform mit einer punktförmigen Bestrahlung von Tumoren ist
nicht für alle Krebsarten geeignet und seit kurzer Zeit nun auch in
Niederösterreich möglich. Sie gilt, mit Ausnahme von besonderen
Einzelfällen, für die Behandlung folgender Erkrankungen:

- Melanome am Auge, die nicht für Brachytherapie mit Jod- oder
Ruthenium-Applikatoren geeignet sind

- Chordome und Chondrosarkome der Schädelbasis

- Adenoid-zystische Speicheldrüsenkarzinome, wenn diese nicht
operabel sind oder bei Vorliegen von makroskopischen
Krankheitsrückständen nach einer Operation

- Pädiatrische Tumore bei Patientinnen und Patienten bis zur
Vollendung des 16. Lebensjahres

- Meningeome, wenn diese neurologische Symptome verursachen und durch
neurochirurgische Maßnahmen ein hohes Risiko für zusätzliche
Schädigungen zu befürchten ist

Vor der Anwendung ist die chef(kontroll)ärztliche Bewilligung der
zuständigen Krankenkasse nach Empfehlung durch das für die zuweisende
Krankenanstalt zuständige multidisziplinäre Tumorboard einzuholen.
Der Versicherte hat der Kasse dafür alle für die Beurteilung der
Bewilligung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Für die Empfehlung
durch das Tumorboard kann das entsprechende Formular direkt auf www.
sozialversicherung.at abgerufen werden.

Der aktuelle Kostenzuschuss der Kassen orientiert sich an den
Aufwendungen, die die Krankenkassen bisher für vergleichbare
Behandlungen in ausländischen Einrichtungen im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) bezahlt haben. Verhandlungen zum Abschluss von
Direktverrechnungsverträgen mit Leistungserbringern in Österreich
sind bereits im Gange. Bis zum Abschluss der Verhandlungen besteht
über diese Kostenzuschussregelung in Österreich hinaus die
Möglichkeit, Leistungen bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland
direkt mit dem Krankenversicherungsträger zu verrechnen. Auskünfte
dazu erteilt die zuständige Krankenkasse.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist
das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-
und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung
garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und
Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere
Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen
anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NHS

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