• 16.12.2016, 10:08:49
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  • OTS0040

Industrie: Rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert

IV-GS Neumayer: Zusätzliche Bürokratie grundsätzlich ärgerlich – Non Financial Information (NFI)-Richtlinie der EU letztlich mit Augenmaß umgesetzt

Utl.: IV-GS Neumayer: Zusätzliche Bürokratie grundsätzlich ärgerlich
– Non Financial Information (NFI)-Richtlinie der EU letztlich
mit Augenmaß umgesetzt =

Wien (OTS) - „Gesellschaftliche Verantwortung ist für heimische
Unternehmen eine Selbstverständlichkeit und Basis für zukunftsfähiges
Wirtschaften. Aber Betriebe – und folglich auch die relevanten
Non-Financial-Information-Bereiche – sind naturgemäß sehr
unterschiedlich. Daher ist Flexibilität ein Muss“, so der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer, zum beschlossenen Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), in dem diesem Umstand nun
entsprechend Rechnung getragen wurde. „Dem in anderen
Gesetzesmaterien weit verbreiteten Gold Plating konnte hier ein
Riegel vorgeschoben werden“, betonte Neumayer. „Nichtsdestotrotz
führen die EU-Vorgaben wieder zu mehr Bürokratie für die Unternehmen,
auf die man auch gänzlich verzichten hätte können.“ Das NaDiVeG
verpflichte große Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse
mit mehr als 500 Mitarbeitern über gewisse nicht-finanzielle und
Diversität betreffende Informationen – wie beispielsweise
Umweltbelange oder Achtung der Menschenrechte – Bericht zu erstatten.
„Die NFI-Richtlinie lässt den EU-Mitgliedstaaten die Wahl, den
NFI-Bericht zeitlich vom Jahresabschluss zu entkoppeln. Für
Unternehmen bedeutet das Flexibilität und Entlastung, da beim
Jahresabschluss ohnehin große Ressourcen gebunden sind“, hob der
Generalsekretär hervor. Zudem sei nun klargestellt worden, dass
Unternehmen, die nach der Global Reporting Initiative (GRI) über
CSR-Belange berichten, die Anforderungen nach dem NaDiVeG
grundsätzlich erfüllen. Auch sei die Kostenbelastung bei der Pflicht
zur Überprüfung des NFI-Berichts, die bereits mit dessen Erstellung
verbunden ist, berücksichtigt worden. Dem Richtlinientext folgend
beziehe sich die Prüfung daher ausschließlich auf die Frage, ob der
NFI-Bericht zeitgerecht veröffentlicht wurde. Eine Verpflichtung zur
inhaltlichen Überprüfung sei nicht vorgesehen.

Kronzeugenregelung trägt Bedürfnissen der Praxis Rechnung

Anlässlich der ebenfalls beschlossenen, neuen Kronzeugenregelung
hielt Neumayer fest, dass „auch hier den Bedürfnissen aus der Praxis
Rechnung getragen wurde, indem ein effektives Instrument der
Verbrechensbekämpfung, das gleichzeitig Rechtssicherheit und
Rechtsstaatlichkeit sicherstellt, verwirklicht wurde“. Jedoch sei
„der beschlossene Finanzausgleich 2017 lediglich ein Minimalkonsens.
Positiv ist, dass erste Ansätze in Richtung Aufgabenorientierung
erkennbar sind. Dasselbe gilt für die Einführung von
Haftungsobergrenzen für Bund, Länder und Gemeinden“, so der
IV-Generalsekretär. Andererseits sei sowohl die Verländerung der
Wohnbauförderung – ohne Zweckwidmung – als auch die zusätzliche
Zahlung an Länder und Gemeinden unverständlich und werde nicht zu
mehr Effizienz im Föderalismus führen. „Längst überfällig“ sei die
ebenfalls beschlossene Senkung der Bankenabgabe gewesen, „deren
Reduktion auf ein international übliches Niveau – spät aber doch –
als positives Signal für den Standort Österreich zu werten ist. Wenn
auch die vereinbarten Abschlagszahlungen – auch wenn sie in Bildung
etc. investiert werden – kritisch zu sehen sind“, so Neumayer
abschließend.

Weitere Informationen: www.iv-net.at/medien

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