• 15.12.2016, 14:38:22
  • /
  • OTS0196

Telekom-Regulierungsbehörde schlägt weitere Liberalisierungsschritte für die Telekommunikationsmärkte vor

Konsultation der Entscheidungsentwürfe bis Ende Jänner 2017

Utl.: Konsultation der Entscheidungsentwürfe bis Ende Jänner 2017 =

Wien (OTS) - Die Telekom-Control-Kommission (TKK) plant, für einzelne
Telekommunikationsmärkte die Regulierung weiter zurückzunehmen. Am
12. Dezember hat die TKK dazu Entscheidungsentwürfe beschlossen, die
nun öffentlich zur Konsultation stehen.

"In den letzten Jahren wurde der Telekommunikationsmarkt durch
Regulierungsmaßnahmen für den Wettbewerb geöffnet. Das Ergebnis: Wir
haben derzeit ausreichend Wettbewerb. Österreichs Wirtschaft und
Konsumentinnen und Konsumenten können bei
Telekommunikationsdienstleistungen aus einer Vielzahl von Anbietern
wählen und das zu sehr attraktiven Preisen. Daher kann die
Regulierung zurückgefahren werden", erklärt Mag. Johannes Gungl,
Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und
Post, die Intention der Entscheidungsentwürfe.

Ein Kernpunkt der Entscheidungsentwürfe ist die Aufhebung der
Verpflichtung für A1 Telekom Austria zu Verbindungsnetzbetrieb
(Carrier Preselecetion und Carrier Selection) bei Festnetztelefonie.
"Zu Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes – also
vor fast 20 Jahren – hatte die Sicherstellung des
Verbindungsnetzbetriebs für die Marktöffnung eine große Bedeutung, da
nur durch diese Regulierungsmaßnahme auch andere Anbieter in den
Markt eintreten konnten", erklärt Gungl. "Nun ist die wettbewerbliche
Situation eine ganz andere. Rund 85 % aller Telefonate werden heute
über das Mobilnetz geführt. Eine starke Regulierung des
Festnetzmarktes ist daher nicht mehr zeitgemäß.

Die Entscheidungsentwürfe der TKK
(www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_4_15_ZugangNichtprivat,
www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_3_15_ZugangPrivat,
www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_7_15_Originierung) werden bis Ende
Jänner 2017 national konsultiert. Danach müssen sie mit der
Europäischen Kommission und anderen Regulierungsbehörden zur
Stellungnahme übermittelt werden, bevor die TKK endgültige
Entscheidungen fassen kann.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TCO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel