- 15.12.2016, 12:09:46
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- OTS0129
Mangelhafte Lehre an Kunstunis
ÖH: Lehrende an Kunstunis müssen keine pädagogischen Kompetenzen nachweisen
Utl.: ÖH: Lehrende an Kunstunis müssen keine pädagogischen
Kompetenzen nachweisen =
Graz/Salzburg (OTS) - Die HochschülerInnenschaften der
österreichischen Kunstuniversitäten des Mozarteum Salzburg und der
Kunstuniversität Graz kritisieren eine Beeinträchtigung der Qualität
von Lehre, verursacht durch fehlendes Wissen vieler Lehrender über
rechtliche Rahmenbedingungen, mangelhafte pädagogische Kompetenzen
sowie unzureichende Beurteilungskriterien bei Berufungen und
Prüfungen. Mit neuen Richtlinien in der Qualitätssicherung würden
Österreichs künstlerische Hochschulen international eine
Vorreiterposition einnehmen.
Paul Großkopf, Vorsitzender der ÖH am Mozarteum Salzburg beanstandet,
dass Lehrende sich in ihrem Unterricht nicht immer an gültiges
Studienrecht halten: “Künstlerisches oder wissenschaftliches Profil
und Internationalität von Lehrenden sind wichtige Attribute, bedeuten
aber nicht, dass Lehrende sich einer Einordnung in das universitäre
System verweigern können. Um Beeinträchtigungen in der Lehre - durch
Ignoranz einfacher Spielregeln - zu verhindern, muss einer Kenntnis
des Studienrechts ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.“
Anders als bei Studien wie bspw. Rechtswissenschaften,
Betriebswirtschaftslehre und Informatik besteht der Hauptteil eines
künstlerischen Studiums aus Einzelunterricht. Deshalb sollte die
pädagogische Kompetenz der Lehrenden ein wesentlicher Bestandteil des
Anforderungsprofils sein: „Fehlende didaktische Kenntnisse schaden
hauptsächlich den Studierenden“ so Sebastian Höft, Vorsitzender der
ÖH an der Kunstuniversität Graz. „Es muss für Lehrende bei negativen
Evaluierungen Konsequenzen geben. Evaluierungen von
Lehrveranstaltungen sind im Universitätsgesetz verankert und kein
reines Feedbackinstrument. Ein Ignorieren von Missständen vonseiten
der Universität bedeutet, dass mangelhafte Lehre und in weiterer
Folge eine existenzbedrohende schlechte Ausbildung von Studierenden
universitätspolitisch in Kauf genommen wird.“ Beide
HochschülerInnenschaften bemühen sich nun um einen Dialog mit den
Kunstuniversitäten.
„Nicht vorhandene Kriterien bei Berufungsverfahren oder Prüfungen
können verheerende Auswirkungen auf Studierende und das Ansehen der
Universität haben.“ so Paul Großkopf, Vorsitzender der ÖH Mozarteum.
Lehrende müssen im Bewerbungsverfahren zwar auch eine
Unterrichtsstunde abhalten, diese wird jedoch erfahrungsgemäß nicht
gleichwertig zum künstlerischen Vortrag in die Beurteilung der
KandidatInnen miteinbezogen. Die Bemühungen der
HochschülerInnenschaften konzentrieren sich deshalb auf
verpflichtende didaktische, studienrechtliche und organisatorische
Fortbildungen von Lehrenden und einen stärkeren Einfluss von
Evaluierungen auf die Qualität der Lehre an Universitäten.
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