• 15.12.2016, 11:53:55
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  • OTS0116

Gesundheitsversorgung der Bauern nicht gefährden!

Wien (OTS) - Die SVB wird ab 1.1.2017 90 Millionen Euro für die
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge des vierten Quartals 2016
bereitstellen.

Alle bei der SVB vollversicherten Bäuerinnen und Bauern erhalten mit
der Beitragsvorschreibung Anfang Jänner 2017 von den für das vierte
Quartal 2016 zu entrichtenden Beiträgen 53 Prozent gutgeschrieben.
Diese gesetzliche Regelung wurde am 15. Dezember 2016 im Parlament
beschlossen, informiert Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier, Obfrau
der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und führt weiter aus:
„Somit haben BetriebsführerInnen etwa nur die Hälfte ihrer Beiträge
in der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zu
entrichten. Dies gilt sowohl für die eigenen Beiträge als auch jene
für hauptberuflich beschäftigte Angehörige. Sichergestellt ist dabei
auch, dass es zu keinen nachteiligen Auswirkungen in der
Pensionsversicherung kommt – für einen Pensionsanspruch werden die
bestehende Beitragsgrundlage und die Beitragsmonate berücksichtigt.“

Aufgrund der vorparlamentarischen Verhandlungen im Ministerrat im
November werden aus Anlass dieser Beitragserstattung der SVB die
Tabaksteuermittel in der Höhe von jährlich 31 Millionen Euro
dauerhaft entzogen und zur Finanzierung der Gebietskrankenkassen
verwendet. Zu den Auswirkungen dieser Maßnahme stellt der
Generaldirektor der SVB, Mag. Franz Ledermüller, fest, dass dies
insgesamt für die SVB eine massive Reduktion der Finanzmittel in der
bäuerlichen Krankenversicherung und eine laufende Belastung ergibt,
durch die sich das jährliche Ergebnis um jeweils mehr als 31
Millionen Euro verschlechtert. „Die SVB war grundsätzlich bereit, für
die Bäuerinnen und Bauern in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage
eine Entlastung aus den Rücklagen der Krankenversicherung zu
finanzieren. Die politische Bedingung des gänzlichen und dauerhaften
Wegfalls der Tabaksteuermittel und damit die Gefährdung der
Finanzierung der bäuerlichen Krankenversicherung kann von der SVB
nicht akzeptiert werden“, so Ledermüller.

Die SVB ist der strukturschwächste Krankenversicherungsträger und die
nunmehr weggenommenen Finanzmittel dienten dem Ausgleich der
Strukturnachteile. Aus diesem Grund sind weiterführende Verhandlungen
für SVB-Obfrau Meier unumgänglich: „Die SVB verlangt daher, dass
diese für den Strukturausgleich so wichtigen Finanzmittel politisch
so rasch wie möglich eingefordert und sichergestellt werden.
Andernfalls müssen Bäuerinnen und Bauern jeden Euro, der der SVB nun
entzogen wird, in einigen Jahren über Beitragsmaßnahmen oder
Leistungsverschlechterungen selbst bezahlen. Aus der Sicht der SVB
muss es daher bei den Regierungsverhandlungen nach den nächsten
Nationalratswahlen die erste und zwingende Bedingung von Seiten des
Bauernbundes sein, dass die Finanzierung der
Bauernkrankenversicherung durch Bereitstellung der notwendigen
Strukturausgleichsmittel langfristig gesichert wird.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SVB

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