Wien (OTS) - Stammzell- und andere Zelltherapien sind mit großen
Hoffnungen, sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten, verbunden. Vor
allem bei schwer behandelbaren und chronischen Erkrankungen erwartet
man sich große Fortschritte. Gerade deshalb ist es allerdings
unbedingt notwendig, diesen neuen Bereich der Medizin behördenseitig
streng im Auge zu behalten. Damit aus der Hoffnung nicht durch
skrupellose Anbieter und ihrer Jagd auf das schnelle Geld ein bloßes
„Geschäft mit der Hoffnung“ und letztlich für die Patienten ein
unerfülltes Versprechen mit enttäuschten Erwartungen wird.
Illegale Therapie: Erste rechtskräftige Straferkenntnis in
Österreich
Das Enforcement des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
(BASG) kann aktuell einen großen Erfolg bei der Bekämpfung illegaler
Vorkommnisse in Verbindung mit "experimentellen" Zelltherapien
verzeichnen.
Die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt,
internationalen Arzneimittelbehörden, dem österreichischen Zoll und
dem Magistrat Wien führte nunmehr zum ersten rechtskräftigen
Straferkenntnis gegen einen österreichischen Arzt. Dieser hatte
gemeinsam mit ausländischen Kollegen ein „Behandlungskonzept“
angeboten, bei dem nicht zugelassene, zweifelhafte Zellpräparate
verabreicht wurden. Die dort angewendeten "Therapien" besitzen einen
dubiosen, bestenfalls experimentellen Status. Es lagen dabei weder
zur Sicherheit noch zur Wirksamkeit der besagten Präparate
aussagekräftige klinische Daten vor. Die Herstellung der Präparate
erfolgte in nicht bewilligten, nicht kontrollierten Laboren im
Ausland. Folglich wurden damit notwendige und gültige Normen, die der
Patientensicherheit dienen sollen, gröblich missachtet und nicht
eingehalten. Die Behandelten mussten die beträchtlichen Kosten dieser
ungeprüften Behandlungen zudem aus eigener Tasche zahlen.
Seit einiger Zeit stehen Stammzellen und Zelltherapien im Fokus der
medizinischen Wissenschaft. Eine Vielzahl weltweiter Studien
beschäftigt sich damit herauszufinden, bei welchen Erkrankungen
solche Zellen zur Heilung bzw. Linderung eingesetzt werden können. Im
Rahmen behördlich genehmigter klinischer Prüfungen werden
Zellpräparate, wie z.B. Stammzellen, unter anerkannten Standards
systematisch getestet. Somit kann jedem Patienten, der bereit ist, an
einer klinischen Studie teilzunehmen, einerseits die ordnungsgemäße
Herstellung der verabreichten Präparate und andererseits eine bestens
überwachte Nachbetreuung garantiert werden. Die so gewonnenen
wissenschaftlichen Erkenntnisse dienen der Weiterentwicklung von
Wirksamkeit und Sicherheit neuer Therapieansätze.
Ein wesentliches Kriterium von klinischen Prüfungen ist aber auch,
dass die Behandlung für die Patienten kostenlos sein muss. Zudem
müssen diese Studien immer von der Behörde genehmigt werden, um zu
verhindern, dass Patienten einem unnötigen Risiko ausgesetzt werden
und um sicherzustellen, dass das Behandlungskonzept
wissenschaftlich/therapeutisch sinnvoll, plausibel und ethisch ist.
Beides war in besagtem Fall nicht gegeben und die Patienten wurden
daher leichtfertig einem unkontrollierten, unnötigen und nicht
genehmigten Risiko ausgesetzt.
Weltweiter Anstieg an zweifelhaften Therapien
Zusätzlich zum oben beschriebenen Fall mehren sich gegenwärtig
nicht nur in Österreich, sondern weltweit, die Verdachtsmeldungen,
wonach einer steigenden Zahl verzweifelter, schwerkranker Patienten
gegen Bezahlung hoher Beträge eine zweifelhafte „Heilung“ mit Hilfe
von neuartigen Zelltherapien versprochen wird. Hierbei handelt es
sich durchwegs um rein experimentelle Behandlungen, die ohne
entsprechende Genehmigung angewendet werden. Zudem ist nicht belegt,
inwiefern diese betreffenden Zellen manipuliert wurden und auch die
Herstellungsqualität der verwendeten Präparate ist meist unklar und
unzureichend. Die Wirkung, die diese Zellen im Körper entfalten, ist
nicht ausreichend untersucht. Unter diesen Voraussetzungen kann weder
die Sicherheit der Patienten, noch eine erfolgreiche Behandlung
gewährleistet werden.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen warnt sowohl
Ärzte als auch Patienten vor solch riskanten, nicht genehmigten und
unkontrolliert durchgeführten Eingriffen.
Informationen auf www.basg.gv.at: http://www.ots.at/redirect/basg
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GEL