• 14.12.2016, 12:53:25
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  • OTS0139

Sobotka zu Zugkontrollen durch Bundesheer: "Kommt nicht in Frage!"

Das Recht auf Festnahme ist ausschließlich Exekutivbeamten vorbehalten.

Utl.: Das Recht auf Festnahme ist ausschließlich Exekutivbeamten
vorbehalten. =

Wien (OTS) - In der heutigen Ausgabe der Salzburger Nachrichten wird
berichtet, dass es bereits Gespräche zwischen dem
Verteidigungsministerium und dem Verkehrsministerium gibt, wonach
geprüft wird, dass Soldaten zukünftig Kontrollen in Zügen durchführen
sollen.

„Die österreichische Geschichte zeigt, dass es einen Grund gibt,
warum der Militärdienst vom Polizeidienst sauber getrennt wird", so
der Innenminister in einer ersten Reaktion. „Das Militär kann auf
Grund der fehlenden Ausbildung nicht in der gleichen Qualität
einschreiten wie Polizistinnen und Polizisten. Im Rahmen der
2-jährigen Ausbildung werden die Exekutivbeamten genau auf solche
Situationen vorbereitet. Das Recht auf Festnahme ist ausschließlich
den Exekutivbeamten vorbehalten. Das Bundesheer leistet sowohl an den
Grenzen als auch im Rahmen der Botschaftsbewachung einen
ausgezeichneten Assistenzeinsatz, dafür sind die Soldaten auch
dementsprechend ausgebildet. Es besteht auch meiner Ansicht nach
überhaupt keine Notwendigkeit Züge oder Bahnhöfe durch das Militär
kontrollieren zu lassen. Unser Projekt „Gemeinsam Sicher“ setzt genau
an diesem Punkt an, nämlich das Übel an der Wurzel zu bekämpfen. Ein
Militäreinsatz wäre hier nicht zweckdienlich,sondern eher
kontraproduktiv.“

Dass zusätzliche Kontrollen zur Bekämpfung einer ansteigenden
Kriminalität in Zügen durchaus zu unterstützen sind, bekräftigt der
Innenminister: „Das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen muss
gestärkt werden. Wir stehen für Gespräche mit dem Verkehrsministerium
jeder Zeit bereit, wobei ich hier anmerken muss, dass bis dato die
Kooperation mit den ÖBB ausgezeichnet funktioniert und bis zum
jetzigen Zeitpunkt niemand mit einer derartigen Forderung an uns
herangetreten ist.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN

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