- 13.12.2016, 15:20:15
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Heritzer: Keine verpflichtende Nährwert-Kennzeichnung für handwerkliche Erzeugnisse
Österreich hat Klarheit für Direktvermarktung geschaffen
Utl.: Österreich hat Klarheit für Direktvermarktung geschaffen =
Wien (OTS) - "Für handwerkliche Erzeugnisse aus kleinen gewerblichen
und aus bäuerlichen Betrieben ist die verpflichtende
Nährwert-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben. In beharrlichen
Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit konnten die
Landwirtschaftskammer Österreich und die Wirtschaftskammer die
Situation der Produzenten von handwerklich hergestellten
Lebensmitteln und kleinen Mengen darlegen, sodass eine
praxistaugliche Regelung ausgearbeitet worden ist", berichtet Anton
Heritzer, Sprecher der Direktvermarkter Österreichs. "Die Regelung in
Österreich ist damit klarer und besser als beispielsweise jene in
Deutschland", so Heritzer.
Konkrete Formulierung
Die Ausnahme von der verpflichtenden Nährwert-Kennzeichnung ist in
der EU-Verordnung zur Information der Verbraucher geregelt (VO (EG)
Nr. 1169/2011, Anhang V). Gemäß dieser Verordnung sind "Lebensmittel,
einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in
kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den
Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben
werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher
abgeben" von der ab 13. Dezember 2016 geltenden verpflichtenden
Nährwert-Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel ausgenommen.
Ausnahme in der Praxis
Von der Nährwert-Kennzeichnung befreit sind alle
Direktvermarktungserzeugnisse, die ab Hof, in Bauernläden, auf
Märkten, an die Gastronomie oder Hotellerie, im Rahmen der
Hauszustellung oder auch im Supermarkt abgegeben werden, unabhängig
davon, wie die Verkaufsanbahnung (Postwurfsendung, Homepage, etc.)
zustande kommt und wie die Zustellung erfolgt. Entscheidend ist, dass
die Produkte regional und punktuell vertrieben werden, wie durch
lokale Einzelhandelsgeschäfte oder auch in Supermärkten, wie etwa in
"Regional-Regalen" oder in "Bauernecken".
Regelungen für Internet
Die Bewerbung auf einer Homepage, die Geschäftsanbahnung via
Internet oder Verkauf in Onlineshops löst nicht automatisch die
Verpflichtung zur Nährwert-Kennzeichnung aus. Betriebe, die einen
Teil ihrer Produkte via Internetshop vermarkten, müssen nachweisen,
dass ihre Produkte nur punktuell in Österreich erhältlich sind.
Direktvermarktungserzeugnisse mit Näherwert-Kennzeichnung
Produkte, die in Supermärkten flächendeckend in Österreich
gelistet sind und solche, die im Ausland vermarktet werden, sind
nicht ausgenommen und müssen eine Nährwert-Deklaration aufweisen. Die
Darstellung der Nährwerte ist tabellarisch zu machen und umfasst
sieben verpflichtende Angaben: Energie (kJ, kcal), Fett, davon
gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker sowie Eiweiß und
Salz.
(Schuss)
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