- 08.12.2016, 11:23:46
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Initiative fordert Fairness zwischen Versand- und stationärem Handel: Fiskus verliert jährlich schon mehr als 500 Millionen Euro
Linz (OTS) - Bereits rund 20 Prozent der Weihnachtsgeschenke werden
heuer über den Online- Versandhandel wie Amazon, eBay und Co gekauft.
Das hat eine Studie der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS)
ergeben. Der Versandhandel verzeichnet vor allem beim Kauf von
Büchern, Tonträgern, Fotoapparaten, bei Haushalts- und Elektroartikel
sowie bei Bekleidung aller Art besonders hohe Steigerungsraten. „Was
auf der einen Seite als besonders bequem erscheint, hat nicht nur für
den österreichischen stationären Handel in den Ortszentren und
Einkaufsstraßen enorme Umsatzeinbußen zur Folge, sondern auch für die
Finanzverwaltung beträchtliche Nachteile“, machte IWS-Geschäftsführer
Prof. Gottfried Kneifel auf eine „Lücke in der Steuergesetzgebung“
aufmerksam.
Während in Österreich jeder Betrieb eine täglich prüfbare
Dokumentation seiner Geschäfte der Finanzbehörde vorlegen muss,
können Online-Versandunternehmen mit ausländischen Betriebsstandorten
wie etwa in Luxemburg oder gar in EU-Drittländern – nicht geprüft
werden. Nach vorsichtigen Schätzungen von IWS-Experten entgehen dem
österreichischen Fiskus dadurch jährlich rund 500 Millionen Euro an
Mehrwertsteuer-Einnahmen, weil Steuern und Abgaben, die von
österreichischen Konsumenten bei Online-Geschäften zwar bezahlt
werden, vielfach nicht in der österreichischen Staatskasse landen.
IWS-Kneifel: „Klare Steuer-Transparenz ist nicht nur eine Frage von
Fairness und Gerechtigkeit. Es ist für unsere stationären
Handelsbetriebe auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit und eine
Frage der Erhaltung von Arbeitsplätzen. Außerdem müssen Umwelt- und
Konsumentenschutz nicht nur für in Österreich registrierte
Unternehmen gelten, die überdies auch noch ARA und
Alt-Elektrogeräte-Pfand berappen müssen. Das IWS fordert deshalb den
Gesetzgeber auf, alle Möglichkeiten der modernen elektronischen
Technik auch gegenüber internationalen Online-Versand-Unternehmen
einzusetzen, damit auch deren Geschäfte ebenso tagfertig überprüfbar
werden, wie dies von der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen
gegenüber Handelsbetrieben mit Standort in Österreich praktiziert
wird.“
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