- 07.12.2016, 13:43:55
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- OTS0150
Verkehrssicherheit: Alkolocks passieren Verkehrsausschuss
Maßnahmenpaket des Verkehrsministeriums beschlossen – Grünes Licht für Verlängerung des Probeführerscheins, Ausweitung des Fotobeweises und neues Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz
Utl.: Maßnahmenpaket des Verkehrsministeriums beschlossen – Grünes
Licht für Verlängerung des Probeführerscheins, Ausweitung des
Fotobeweises und neues Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz =
Wien (OTS) - Der Verkehrsausschuss des Nationalrates hat heute,
Mittwoch, das Maßnahmenpaket des Verkehrsministeriums für mehr
Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen. Neben der Einführung des
alternativen Bewährungssystems für Alkolenker, stimmten die
Abgeordneten auch der Verlängerung des Probeführerscheins auf drei
Jahre, der Ausweitung des Fotobeweises bei Verstößen gegen das
Handyverbot am Steuer und der Einführung des neuen
Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes zu. „Wir haben uns das Ziel
gesetzt, bis 2020 die Anzahl der Verkehrstoten auf unseren Straßen zu
halbieren. Deshalb setzen wir ganz gezielt Maßnahmen gegen die
Hauptunfallursache Ablenkung am Steuer, etwa indem ein Verstoß gegen
das Handyverbot künftig auch mittels Fotobeweis geahndet werden kann.
Und wir verhindern mit dem Einsatz von Alkolocks, dass sich
Betrunkene wieder hinters Steuer setzen“, erklärt Verkehrsminister
Jörg Leichtfried. Die einzelnen Maßnahmen machen Gesetzesnovellen des
Kraftfahrgesetzes, des Führerscheingesetzes und der
Straßenverkehrsordnung erforderlich, die bereits Anfang 2017 dem
Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Alkohol-Wegfahrsperren
Jedes Jahr wird etwa 26.000 Personen wegen Alkohol am Steuer der
Führerschein abgenommen. 4.000 davon setzen sich wieder betrunken ans
Steuer. Der Pilotversuch zu Alkohol-Wegfahrsperren ermöglicht
Betroffenen – unter bestimmten Voraussetzungen – nach mindestens zwei
Monaten Führerscheinentzug ins Alkolock-Programm einzusteigen. Dabei
garantiert die Alkohol-Wegfahrsperre, dass sich die Betroffenen nicht
mehr betrunken hinters Lenkrad setzen können. Die Alkolocks werden
zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B
eingeführt. Die Kosten für die Teilnahme am alternativen
Bewährungssystem müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.
Ausweitung Fotobeweis
Durch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie der
Straßenverkehrsordnung (StVO) entfällt das so genannte
Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am
Steuer, die Gurt- bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die
Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf PKW und
Motorrädern. Diese Verstöße können zukünftig mittels Fotobeweis bei
Radaraufnahmen geahndet werden.
Verlängerung der Führerschein-Probezeit
Mit Juli kommenden Jahres wird die Probezeit für
Führerschein-Neulinge von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Bei
Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer wird die Probezeit weiter
verlängert. Damit richtet sich diese Maßnahme auch speziell gegen die
Ablenkung im Straßenverkehr, da insbesondere junge Autofahrerinnen
und Autofahrer durch die Handynutzung am Steuer gefährdet sind.
Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz
Bislang ist die Erfassung von Straßenverkehrsunfällen in Österreich
nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergibt sich aus den
Zuständigkeiten des Innenministeriums (BMI) für die Verkehrsstatistik
sowie des Verkehrsministeriums für die Verkehrspolitik und
Unfallforschung. Mit der Einführung des
Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes (StVUStG) wird die
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Unfälle neu geregelt und
erstmals die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung in Österreich
geschaffen. (Schluss)
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