• 07.12.2016, 11:52:01
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Weihnachtsgeschäft: Tipps zum Online Shopping und auf Fernreisen

Finanzverwaltung informiert über Produktpiraterie und Souvenir-Kauf auf Weihnachtsreisen

Utl.: Finanzverwaltung informiert über Produktpiraterie und
Souvenir-Kauf auf Weihnachtsreisen =

Wien (OTS) - Der österreichische Zoll kann regelmäßig zur
Weihnachtszeit einen Anstieg an Produktpiraterie-Aufgriffen
verzeichnen. Auch tierische Souvenirs werden verstärkt aufgegriffen.

Dem Online-Handel werden hohe Wachstumsraten durch das
Weihnachtsgeschäft prognostiziert. Als besonders beliebt erweisen
sich exklusive Textilien sowie Technisches rund um Smartphone und Co.
Die österreichische Zollverwaltung warnt in diesem Zusammenhang vor
gefälschten Produkten, die nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaft,
den fairen Wettbewerb und den Arbeitsmarkt haben, sondern auch
gravierende Gesundheitsbedrohungen für die Konsumentinnen und
Konsumenten darstellen können.
Im Jahr 2016 hat der heimische Zoll bisher mehr als 52.000 gefälschte
Markenwaren im Originalwert von nahezu 2,5 Millionen Euro
aufgegriffen – erfahrungsgemäß werden es zur Weihnachtszeit noch
mehr.

Gefahrenquelle Fälschungen im Internet
Längst sind Fälschungen nicht mehr nur im Bereich von Luxusgütern
vorzufinden. Insbesondere bei technischen Artikeln wie Smartphones
oder Tablets, bei Kinderspielzeug, Bekleidung und Sportartikeln kann
die österreichische Zollverwaltung erfahrungsgemäß in der
Vorweihnachtszeit signifikante Zunahmen an Aufgriffen gefälschter
Produkte verzeichnen. In diesem Zusammenhang alarmierend ist die
Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten durch solche
Produktfälschungen. Viele davon stellen eine ernste Bedrohung für die
Gesundheit der Verbraucherinnen und der Verbraucher dar.

Angesichts der Möglichkeit, ein vermeintliches Schnäppchen zu
ergattern, werden diese Risiken leider oftmals nicht ausreichend
ernst genommen. Dabei sind die möglichen Schäden, die durch
Produktfälschungen hervorgerufen werden können, keinesfalls einfach
abzutun. Von Allergien durch billige giftige Farben in gefälschten
Textilien, Augenschäden durch nachgemachte Sonnenbrillen ohne
UV-Schutz, Hautverätzungen durch gefälschte Waschmittel oder
nachgemachte Körperpflegemittel über Verletzungen durch explodierende
Mobiltelefone, durch Verwendung gefälschter Akkus bis hin zu
Verletzungen bei Kindern durch nachgeahmtes Kinderspielzeug, das
nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen und Qualitätsstandards
entspricht - diese teils gravierenden Bedrohungen durch Plagiate
rücken den Kauf von Fälschungen weit weg vom "Kavaliersdelikt", als
das er noch zu oft angesehen wird.

Seriosität und Vertrauen beim Online-Shoppen
Beim Online-Shopping sollte deshalb immer auch bedacht werden, dass
ein vermeintlich günstiges Produkt vielleicht nur deshalb so günstig
angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine
billige, qualitativ minderwertige Fälschung ist. Besonderes Augenmerk
sollte daher darauf gelegt werden, Waren möglichst nur bei seriösen
Anbietern zu bestellen. Gerade Markenware sollte nur bei bekannten,
etablierten Unternehmen gekauft werden, die auch online ähnlich
seriös arbeiten wie in herkömmlichen Geschäften.

Mehr Informationen über Produktpiraterie, Shopping im Internet und
die österreichische Zollverwaltung finden Sie hier:
http://bit.ly/BMF-Produktpiraterie
http://bit.ly/BMF-Online-Shopping

Shoppen auf Fernreisen
Auch Fernreisen nehmen zu Weihnachten und um den Jahreswechsel zu.
Wer nach dem Urlaub wieder nach Österreich zurückkehrt, möchte bei
der Einreise und beim Zoll natürlich keinen Ärger haben.

Tierische Souvenirs
Nicht jedes Souvenir ist bei der Einfuhr unbedenklich. Der
Schlangenledergürtel, die Krokodilledertasche, Schnitzereien aus
Elfenbein oder Schmuckstücke aus Korallen beispielsweise unterliegen
dem Artenschutz ebenso wie exotische Felle und Häute, Orchideen,
Kakteen oder am Strand gefundene Riesenmuscheln. Der Schutz von Flora
und Fauna gibt also vor, bestenfalls keines dieser "außergewöhnlichen
Souvenirs" zu kaufen. Mit der Entscheidung, von solchen Mitbringseln
abzusehen, wird unsere Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig geschützt.
Alle Urlauber sollten sich deshalb beim Souvenirkauf in fernen
Ländern vergewissern, dass es sich um keine durch das Washingtoner
Artenschutzabkommen besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart
handelt und damit einem Vermarktungsverbot unterliegen.

Wenn das Tier oder die Pflanze vom Zoll entdeckt wird und ohne
Genehmigung eingeführt werden sollte, wird das geschmuggelte
"Souvenir" beschlagnahmt, eine Geldstrafe verhängt sowie - im
schlimmsten Fall - ein Finanzstrafverfahren gegen den Urlauber
eingeleitet wird. Am besten ist daher, sich bereits im Vorhinein zu
informieren, was unter welchen Bedingungen eingeführt werden darf.
Legal können bestimmte Arten nämlich nur mit entsprechenden Ein- und
Ausfuhrgenehmigungen mitgenommen werden. Dem österreichischen Zoll
ist es ein besonderes Anliegen, den Artenschutz zu vollziehen und
damit die Artenvielfalt unserer Erde zu schützen und für die Nachwelt
zu erhalten.

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie im zugehörigen
Folder:
http://bit.ly/BMF-Folder-Artenschutz
Generelles zum Zoll auf der Website des Bundesministeriums für
Finanzen: http://bit.ly/BMF-Zoll

BMF-App
Die BMF-App des Finanzministeriums informiert Sie auch umfassend über
die Zollbestimmungen, die bei der Einreise nach Österreich zu
beachten sind. Dieser Teil der App funktioniert auch im Offline-Modus
und ist daher problemlos im Ausland verwendbar. Die BMF-App steht im
jeweiligen Smartphone-Store – Google Play, iTunes, Windows App-Store
sowie der BlackBerry World – gratis als Download zur Verfügung.

Fotos zu Produktpiraterie und Artenschutz finden Sie zur
honorarfreien Verwendung unter Angabe von Copyright/Quelle im
Fotoportal des BMF, Kategorie „Zoll“:
http://bit.ly/BMF-Fotoportal

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