- 07.12.2016, 09:24:54
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- OTS0021
Änderung bei der Rechtsprechung für Ausgleichszulagenbezieher mit ausländischer Pensionsleistung
Aufenthaltstitel nach neuester Judikatur nicht mehr ausschlaggebend
Utl.: Aufenthaltstitel nach neuester Judikatur nicht mehr
ausschlaggebend =
Wien (OTS) - Bisher war der Anspruch von Personen, die eine
Pensionsleistung aus anderen EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz
beziehen, auf eine österreichische Ausgleichszulage ausschließlich an
das Erfordernis eines rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthaltes
gekoppelt.
Durch die letzten Entscheidungen des OGH wurde diese Grundlage jedoch
gekippt – ab nun bedeutet ein rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt
noch lange nicht, dass auch die Ausgleichszulage gebührt. Stattdessen
muss die Pensionsversicherungsanstalt nun im Falle eines Aufenthalts
ab 3 Monate bis 5 Jahre konkret überprüfen, ob der Antragsteller über
ausreichende Existenzmittel verfügt. Sind selbige vorhanden, besteht
allerdings kein Anspruch auf Ausgleichszulage. „Laut OGH-Judikatur
können somit EU-Bürger, die nicht erwerbstätig sind und nur zum Zweck
eines Sozialleistungsbezugs mobil sind, auf der Grundlage von
Unionsrecht keine Ansprüche auf Sozialleistungen wie die
Ausgleichszulage geltend machen“, fasst Manfred Anderle, Obmann der
Pensionsversicherungsanstalt, zusammen.
Entgegen dem seit 2009 im Internet in verschiedenen Varianten
kursierenden Kettenmail beläuft sich die Anzahl der Bezieher einer
solchen EWR-Ausgleichszulage derzeit auf rund 1.300 Personen, was
rund 0,6 % der gesamten Ausgleichszulagenbezieher in Österreich
ausmacht. Die größte Gruppe sind Personen, die die Ausgleichszulage
zu einer deutschen Pensionsleistung beziehen (449), gefolgt von 308
Beziehern einer rumänischen Pensionsleistung, 144 Beziehern einer
bulgarischen Pensionsleistung und 118 Beziehern einer polnischen
Pensionsleistung.
Über die Pensionsversicherungsanstalt:
Die Pensionsversicherungsanstalt ist Österreichs größter
Sozialversicherungsträger und betreut rund 3,2 Millionen Versicherte,
zahlt über 1,9 Millionen Pensionen aus und verwaltet ein Budget von
36,2 Milliarden Euro. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beläuft sich österreichweit derzeit auf rund 7.000.
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