- 01.12.2016, 14:42:08
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Van der Bellen: Lehne Volksabstimmung über Einführung der Todesstrafe ab
Bundespräsident muss unmissverständliche Haltung zu Todesstrafe haben
Utl.: Bundespräsident muss unmissverständliche Haltung zu
Todesstrafe haben =
Wien (OTS) - „Wir haben in Europa einen gemeinsamen Wertekanon, der
festlegt, dass man über fundamentale Grundrechte nicht abstimmen
darf. Zu diesen Grundrechten gehört das Recht auf Leben und das
Verbot der Todesstrafe. Der türkische Ministerpräsident Erdogan hat
angekündigt, über die Einführung der Todesstrafe in der Türkei eine
Volksabstimmung durchführen zu lassen. Das Überschreiten dieser roten
Linie würde den Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen bedeuten. Mit
einer Zulassung der Todesstrafe würde sich Österreich aus der
Europäischen Union katapultieren“, sagt
Bundespräsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen.
"Ein Bundespräsident muss in Sachen europäischer Grundwerte eine
unmissverständliche, glasklare Haltung vertreten. Alleine das
Zulassen einer Volksabstimmung über die Einführung der Todesstrafe
stellt das Grund- und Menschenrecht auf Leben zur Disposition. Diese
rote Linie darf nicht überschritten werden.“
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Teil des
Rechtsbestands der Union ist, sind die europäischen Grund- und
Menschenrechte klar festgelegt, erinnert Van der Bellen. Artikel 2
der Grundrechte-Charta lautet wörtlich: „(1) Jede Person hat das
Recht auf Leben. (2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder
hingerichtet werden.“
Das Recht auf Leben bzw. die Wahrung der Menschenrechte sind auch im
EU-Vertrag, Artikel 2, sowie in anderen grundlegenden Dokumenten der
europäischen Werteordnung, wie etwa der Menschenrechtskonvention,
festgeschrieben.
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