• 01.12.2016, 14:35:16
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  • OTS0209

Schieder: Todesstrafe kann nie Gegenstand einer Abstimmung sein

„Widerspricht menschenrechtlichen Grundsätzen unseres Landes“

Utl.: „Widerspricht menschenrechtlichen Grundsätzen unseres Landes“ =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder ist entsetzt, dass
die Todesstrafe heute als möglicher Gegenstand einer Volksabstimmung
genannt wurde. „Unmenschliche Strafen wie Folter oder Todesstrafe
können und dürfen in einem zivilisierten Land nie Gegenstand einer
Abstimmung sein. Sie widersprechen allen menschenrechtlichen
Grundsätzen und Verpflichtungen Österreichs“, betonte der
SPÖ-Klubchef am Donnerstag. Gerade vor dem Hintergrund, dass erst
letzte Woche alle sechs Parlamentsparteien in einem gemeinsamen
Entschließungsantrag u.a. gegen die mögliche Wiedereinführung der
Todesstrafe in der Türkei protestiert haben, stelle man sich mit
einer solchen Position „außerhalb unseres gemeinsamen Wertekanons“.
**** (Schluss) bj/ah/mp

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