Erfüllung von Verkehrsaufgaben durch Private ist bei Straßentransport-Aufsichtsorganen Vorbild in Europa
Utl.: Erfüllung von Verkehrsaufgaben durch Private ist bei
Straßentransport-Aufsichtsorganen Vorbild in Europa =
Wien (OTS) - 26.000 Sondertransport-Fahrten mit schweren Lkw werden
von heimischen Straßentransport-Aufsichtsorganen und entsprechend
ausgestatteten Begleitfahrzeugen mit orangen bzw. blauen
Warnleuchten jährlich abgesichert. Moderne Warnleiteinrichtungen
inkl. Rollendem Überholverbot gem. der 27. StVO-Novelle
gewährleisten, die sonstigen Verkehrsteilnehmer gefahrlos an den
Sondertransporten vorbei zu führen, berichtete KommRat Johann
Fellner, Obmann der Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs, bei der
Bundestagung der Straßentransport-Aufsichtsorgane in Mondsee/OÖ.
Die Abschaffung des Lkw-Nacht 60ers und weitere Öffnung von
Autobahnstrecken auf 80 km/h harmonisieren die Fließgeschwindigkeiten
der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit würde
erhöht, weil Auffahrunfälle vermieden werden, ergänzte Alexander
Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr. Er verwies
auf bereits erfolgte Tempo-Umstellungen am ASFINAG Netz und forderte
eine flächendeckende Abschaffung des Nacht-60ers.
Positive Rückmeldungen über die Tätigkeit der
Straßentransport-Aufsichtsorgane
Straßentransport-Aufsichtsorgane, die hierzulande seit nunmehr 14
Jahren verkehrspolizeiliche Aufgaben anstelle der Polizei erfüllen,
werden von den Landesregierungen für ihre Tätigkeit vereidigt.
Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Die
Vertreter des Innenministeriums signalisierten außerdem, dass es im
Zuge einer österreichweiten Umfrage nur positive Rückmeldung über die
Tätigkeit der privaten beliehenen Organe gegeben hat. Bei der
Erfüllung hoheitlicher Aufgaben muss das Sicherheitsgefühl der
Verkehrsteilnehmer jedoch noch weiter gestärkt werden. Dazu müssen
Personal und Fuhrpark gemeinsam beitragen, so Fellner. Künftig müssen
daher sämtliche Begleitfahrzeuge ausnahmslos ein österreichisches
Kennzeichen besitzen. Damit sollen Unsicherheiten bei
Verkehrsteilnehmern behoben werden, die entstanden sind, weil aus
ausländischen Fahrzeugen heraus Anweisungen im Verkehr mit
Verkehrskellen und Anhaltestäben gegeben wurden.
Zudem wird der Fuhrpark-Ausflaggung bei der Erfüllung von Aufgaben im
öffentlichen Interesse Einhalt geboten. Sondertransporte, deren Zahl
jährlich steigt, werden größtenteils in der Nacht auf Autobahnen
abgewickelt. Sämtliche in den letzten Jahren von der
Wirtschaftskammer durchgesetzte Änderungen tragen dazu bei, dass die
Sicherheitsreserven im Zuge der Transportabsicherung mit privaten
beliehenen Organen massiv erhöht werden konnten.
Das österreichische Privatisierungsmodell ist Vorbild in Europa.
Polizei- und Unternehmensvertreter aus Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Triest (Friaul
Julisch Venetien) berichteten bei der Bundestagung über ihre
Schritte, die Polizei bei Großraum- und Schwerlasttransporten zu
entlasten und private beliehene Transportbegleiter einzusetzen oder
Verwaltungshelfer aus der Privatwirtschaft zu beauftragen. Nach
tiefgehendem Studium des österreichischen Modells durch deutsche
Behörden wurden einige Versuchsstrecken in deutschen Bundesländern
eingerichtet, wo Privatpersonen, sog. Hilfspolizisten (Hipos) nach
dem österreichischen Modell Sondertransporte absichern.
Wartezeiten für die Transporteure bei Transportübergaben an
innerdeutschen Ländergrenzen von Polizei zu Polizei oder Zeitverluste
wegen unvorhersehbarer Fahrtunterbrechungen, weil sich Polizisten
verspäten oder zu Unfällen abgezogen werden, entfallen. Die
Pilotversuche in Deutschland sollen bestätigen, was in Österreich
seit Jahren nicht mehr vorstellbar ist. Die verlässliche Planbarkeit
von Transporten spart der Industrie bzw. den Versendern übergroßer
Ladungen Zeit und Geld, so Fellner.
Österreich ist der einzige Staat in Europa, in dem private
Straßenaufsichtsorgane zur Gänze ohne Polizeibegleitung die
Verkehrsregelung bei der Absicherung von Großraum- und
Schwerlasttransporten durchführen. Österreichische
Straßentransport-Aufsichtsorgane dürfen eigenverantwortlich
Entscheidungen treffen und etwa in Autobahntunnels den Gegenverkehr
sperren, um eine gefahrlose Passage des Transports an einer Engstelle
zu ermöglichen. Fellner: „Das österreichische System hat sich seit
2003 voll bewährt. Es gab keinen einzigen Verletzten oder
Verkehrstoten im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten,
der von einem Begleitorgan verursacht worden wäre.“
www.sondertransporte.gv.at wird gut angenommen
Die Zahl der Sondertransporte auf den heimischen Straßen steigt. Auf
der E-government-Anwendung www.sondertransporte.gv.at werden jährlich
bis zu 40.000 Anträge von 1.200 inländischen und ausländischen
Unternehmen gestellt.
26.000 Bescheide betreffen sog. typische Sondertransporte, bei denen
auf einem Lkw bzw. Anhänger unteilbare Ladegüter auf genehmigten
Streckenabschnitten befördert und die Grenzwerte bei den Abmessungen
von 25 m Länge, 3,5 m Breite, 4,3 m Höhe und beim Gewicht (40 Tonnen)
überschritten werden. Per Behördengenehmigung werden so z.B. Teile
von Windrädern (Flügel), Silos, Fertiggaragen, Aggregate oder Boote
usw. befördert. Etwa ein Drittel der Bescheide entfällt auf sog.
Jahresdauergenehmigungen für Fahrzeuge wie Autokräne,
landwirtschaftliche Mähdrescher, Tieflader für Baggertransporte etc.
Die erlaubten Fahrzeuggrenzwerte liegen dabei unter den o.g. Werten.
Die Bescheiderstellung erfolgt zu 100 Prozent über das E-Government
System SOTRA. Es gibt keine Bescheide mehr in Papierform. Verschärft
wurde das Kriterium der Zuverlässigkeit. Werden Auflagen missachtet
oder Bescheide gefälscht, drohen dem Antragssteller sechs Monate
Ausschluss aus dem elektronischen Bewilligungssystem. (PWK927/PM)
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