Wiener Städtische Versicherung: Winterunfälle – wer haftet, wenn es kracht?
Im Straßenverkehr, auf der Piste, am Eis – ein Unfall passiert oft schneller, als man schauen kann. Nach der Erstversorgung stellt sich sehr schnell die Frage nach dem Verschulden.
Wien (OTS) - Am kommenden Wochenende gehen die ersten Skilifte in Betrieb und mit den Saisonopenings der Wintersportgebiete wird auch die Hochsaison in den umliegenden Notfallambulanzen eingeläutet:
Unfälle mit Verletzungen stehen vor allem beim Wintersport auf der Tagesordnung. Oftmals sind diese schwerwiegend, und die Unfallopfer leiden ihr Leben lang unter den Verletzungsfolgen, sind in ihrem Alltag eingeschränkt oder müssen diesen komplett neu organisieren. Damit gehen auch außerordentliche Kosten einher. Und diese hat, laut österreichischem Gesetz, der Verursacher des Unfalles zu tragen.
„Das finanzielle Risiko, schadensersatzpflichtig zu werden, lässt sich durch eine Haftpflichtversicherung mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme absichern“, erläutert Wiener Städtische Vorstandsdirektor Hermann Fried. „Schadensersatzverpflichtungen aus Ski- oder Snowboardunfällen sind in einer Haushaltsversicherung mit eingeschlossener Privathaftpflicht abgedeckt, außerdem werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt.“
Schadensersatzforderung kann Existenz bedrohen
Folgenschwere Kollisionen sind vor allem beim Wintersport keine Seltenheit: Ob mit Skiern, Snowboard oder zu Fuß – eine kurze Unachtsamkeit, überhöhte Geschwindigkeit oder ganz einfach Selbstüberschätzung führen sehr schnell zu Unfällen. Die Gefahr einer möglichen Schadensersatzpflicht ist daher hoch.
Ebenso hoch wie die Gefahr einer Verletzung sind schnell auch die Ansprüche, die sich aus der Schadensersatzpflicht ergeben. Diese werden oftmals unterschätzt, geht es hier doch rasch um Summen, die den finanziellen Ruin bedeuten können: Gerade bei jungen Schwerverletzten sind Pflegekosten und Verdienstentgang jahrzehnte-oder sogar lebenslang in Form einer Rente zu leisten. Bei einer monatlichen Zahlungsverpflichtung von 5.000 Euro (wobei in der Praxis durchaus auch schon höhere Beträge zugesprochen wurden), ergibt sich nach 20 Jahren eine Schadenssumme von 1,2 Mio. Euro.
Nach der österreichischen Rechtsordnung hat zwar diejenige/derjenige, die/der einen Schaden erleidet, diesen grundsätzlich selbst zu verantworten. Ist der Schaden allerdings auf das Verschulden einer anderen Person zurückzuführen, so ist der Geschädigte berechtigt, Schadensersatz zu fordern.
Wer haftet wann und wofür?
Für Ski- und SnowboardfahrerInnen gelten die zehn internationalen FIS-Regeln. Werden sie nicht beachtet, kann das zu Haftungsansprüchen bei einem Unfall führen.
Aber auch Pistenhalter können aufgrund mangelnder Pistensicherung – wie nicht gekennzeichnete Holzpfähle, nicht erkennbare Felsbrocken oder ungesicherte Böschungen neben der Piste – zur Haftung herangezogen werden. Dies ist dann Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung des Betreibers.
Der schuldhafte Unfallverursacher muss mit Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Arztkosten, Pflegekosten, Verdienstentgang und gegebenenfalls Unterhaltsansprüchen auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige rechnen.
Nach Angaben des Innenministeriums begehen etwa 20 Prozent der SkifahrerInnen nach einer Kollision Fahrerflucht. Ihnen drohen, ähnlich wie im Straßenverkehr, strafrechtliche Konsequenzen. Eine wesentlich bessere Wahl ist, sich im Rahmen einer Haftpflichtversicherung umfassend abzusichern.
Hinsichtlich Verletzungen durch Selbstverschulden ist hingegen eine Unfallversicherung ratsam, um zumindest finanziellen Schaden abzuwenden – man denke nur daran, dass Rettungshubschraubereinsätze in vielen Fällen bzw. die hohen Kosten, die durch eine unfallbedingte Invalidität entstehen, nicht von der Sozialversicherung übernommen werden.
Rückfragen & Kontakt:
WIENER STÄDTISCHE Versicherung
Unternehmenskommunikation
Schottenring 30, 1010 Wien
Christian Kreuzer – Leitung
Tel.: +43 (0)50 350-21336
E-Mail: c.kreuzer@wienerstaedtische.at
facebook.com/wienerstaedtische
JETZT NEU: twitter.com/wrstaedtische
Natascha Smole
Tel.: +43 (0)50 350-20096
E-Mail: n.smole@wienerstaedtische.at
facebook.com/wienerstaedtische
JETZT NEU: twitter.com/wrstaedtische
Die Presseaussendung finden Sie auch unter wienerstaedtische.at