- 29.11.2016, 09:58:15
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Wiener Städtische Versicherung: Winterunfälle – wer haftet, wenn es kracht?
Im Straßenverkehr, auf der Piste, am Eis – ein Unfall passiert oft schneller, als man schauen kann. Nach der Erstversorgung stellt sich sehr schnell die Frage nach dem Verschulden.
Utl.: Im Straßenverkehr, auf der Piste, am Eis – ein Unfall passiert
oft schneller, als man schauen kann. Nach der Erstversorgung
stellt sich sehr schnell die Frage nach dem Verschulden. =
Wien (OTS) - Am kommenden Wochenende gehen die ersten Skilifte in
Betrieb und mit den Saisonopenings der Wintersportgebiete wird auch
die Hochsaison in den umliegenden Notfallambulanzen eingeläutet:
Unfälle mit Verletzungen stehen vor allem beim Wintersport auf der
Tagesordnung. Oftmals sind diese schwerwiegend, und die Unfallopfer
leiden ihr Leben lang unter den Verletzungsfolgen, sind in ihrem
Alltag eingeschränkt oder müssen diesen komplett neu organisieren.
Damit gehen auch außerordentliche Kosten einher. Und diese hat, laut
österreichischem Gesetz, der Verursacher des Unfalles zu tragen.
„Das finanzielle Risiko, schadensersatzpflichtig zu werden, lässt
sich durch eine Haftpflichtversicherung mit einer entsprechend hohen
Versicherungssumme absichern“, erläutert Wiener Städtische
Vorstandsdirektor Hermann Fried. „Schadensersatzverpflichtungen aus
Ski- oder Snowboardunfällen sind in einer Haushaltsversicherung mit
eingeschlossener Privathaftpflicht abgedeckt, außerdem werden
unberechtigte Ansprüche abgewehrt.“
Schadensersatzforderung kann Existenz bedrohen
Folgenschwere Kollisionen sind vor allem beim Wintersport keine
Seltenheit: Ob mit Skiern, Snowboard oder zu Fuß – eine kurze
Unachtsamkeit, überhöhte Geschwindigkeit oder ganz einfach
Selbstüberschätzung führen sehr schnell zu Unfällen. Die Gefahr einer
möglichen Schadensersatzpflicht ist daher hoch.
Ebenso hoch wie die Gefahr einer Verletzung sind schnell auch die
Ansprüche, die sich aus der Schadensersatzpflicht ergeben. Diese
werden oftmals unterschätzt, geht es hier doch rasch um Summen, die
den finanziellen Ruin bedeuten können: Gerade bei jungen
Schwerverletzten sind Pflegekosten und Verdienstentgang jahrzehnte-
oder sogar lebenslang in Form einer Rente zu leisten. Bei einer
monatlichen Zahlungsverpflichtung von 5.000 Euro (wobei in der Praxis
durchaus auch schon höhere Beträge zugesprochen wurden), ergibt sich
nach 20 Jahren eine Schadenssumme von 1,2 Mio. Euro.
Nach der österreichischen Rechtsordnung hat zwar diejenige/derjenige,
die/der einen Schaden erleidet, diesen grundsätzlich selbst zu
verantworten. Ist der Schaden allerdings auf das Verschulden einer
anderen Person zurückzuführen, so ist der Geschädigte berechtigt,
Schadensersatz zu fordern.
Wer haftet wann und wofür?
Für Ski- und SnowboardfahrerInnen gelten die zehn internationalen
FIS-Regeln. Werden sie nicht beachtet, kann das zu Haftungsansprüchen
bei einem Unfall führen.
Aber auch Pistenhalter können aufgrund mangelnder Pistensicherung –
wie nicht gekennzeichnete Holzpfähle, nicht erkennbare Felsbrocken
oder ungesicherte Böschungen neben der Piste – zur Haftung
herangezogen werden. Dies ist dann Gegenstand der
Betriebshaftpflichtversicherung des Betreibers.
Der schuldhafte Unfallverursacher muss mit Ansprüchen auf
Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Arztkosten, Pflegekosten,
Verdienstentgang und gegebenenfalls Unterhaltsansprüchen auch für
unterhaltsberechtigte Familienangehörige rechnen.
Nach Angaben des Innenministeriums begehen etwa 20 Prozent der
SkifahrerInnen nach einer Kollision Fahrerflucht. Ihnen drohen,
ähnlich wie im Straßenverkehr, strafrechtliche Konsequenzen. Eine
wesentlich bessere Wahl ist, sich im Rahmen einer
Haftpflichtversicherung umfassend abzusichern.
Hinsichtlich Verletzungen durch Selbstverschulden ist hingegen eine
Unfallversicherung ratsam, um zumindest finanziellen Schaden
abzuwenden – man denke nur daran, dass Rettungshubschraubereinsätze
in vielen Fällen bzw. die hohen Kosten, die durch eine unfallbedingte
Invalidität entstehen, nicht von der Sozialversicherung übernommen
werden.
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