- 24.11.2016, 10:26:24
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Keine großflächige Anwendung von Glyphosat im Wald
Verwendung des Pflanzenschutzmittels strikt geregelt
Utl.: Verwendung des Pflanzenschutzmittels strikt geregelt =
Wien (OTS) - Eine Umweltorganisation hat in Proben aus einem Kärntner
Wald Konzentrationen des Pflanzenschutzwirkstoffes Glyphosat auf wild
wachsenden Himbeeren gefunden und fordert nun ein sofortiges Verbot
des Einsatzes von Glyphosat im Wald. Unklar ist laut Medienberichten,
ob die Proben richtig gezogen wurden.
Fakt ist jedenfalls, dass entgegen der aktuellen unseriösen
Panikmache der Wirkstoff Glyphosat nur kleinflächig und fallweise als
wichtiges Hilfsmittel für den Waldbau angewandt wird. Es gibt in der
Forstwirtschaft – zum Teil auch aus Gründen des Klimawandels –
Regionen und Flächen mit aufgelichteten Waldbildern, sei es durch
Borkenkäfer oder Stürme. Speziell in tieferen Lagen ist in diesen der
Konkurrenzdruck durch Gräser, Rubus-Arten und Sträucher so groß, dass
eine Waldverjüngung ohne entsprechende Hilfsmittel schwierig bis
unmöglich ist.
„So wenig wie möglich, so viel wie nötig“
„Wir handeln nach dem Prinzip: So wenig wie möglich, so viel wie
nötig. Denn der Einsatz von Pflanzenschutzmittel in der
Forstwirtschaft passiert grundsätzlich nur kleinflächig, punktuell
und anlassbezogen auf Basis der entsprechenden gesetzlichen
Vorschriften. Das Forstgesetz verlangt, dass Kahlflächen,
beispielsweise nach einem Sturm, wiederaufgeforstet werden müssen. Da
haben wir in mühevoller Handarbeit als auch mit Pflanzenschutzmitteln
dafür zu sorgen, dass die jungen Bäume wachsen können“, klärt Franz
Titschenbacher, Vorsitzender des Forstausschusses in der
Landwirtschaftskammer Österreich, auf.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel insgesamt ist in Österreich
streng geregelt. Es dürfen nur zugelassene Mittel verwendet werden.
Die Personen, die beruflich damit agieren, müssen Inhaber eines
Pflanzenschutzmittel-Ausweises sein. Es gibt auch Regelwerke, wie bei
einer unsachgemäßen Anwendung durch die Behörden vorzugehen ist. In
Österreich sind verschiedene Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff
Glyphosat unter konkreten Auflagen und Vorschriften zur
Risikominimierung für das Einsatzgebiet Forst behördlich durch das
Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zugelassen. Diese Zulassung
wird regelmäßig überprüft. Die Anwendungsbedingungen sind sowohl im
Pflanzenschutzmittelregister als auch in den Beipacktexten zu finden.
Festzuhalten ist, dass Glyphosat seit Jahrzehnten am Markt zugelassen
ist, einer ständigen Kontrolle unterliegt und aktuell auch wieder von
der Europäischen Chemikalienagentur ECHA geprüft wird.
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der österreichischen
Forstwirtschaft ist eher die Ausnahme als die Regel. Um die Wälder
klimafit zu machen und die notwendige Wiederbegründung bzw. einen
Baumartenwechsel zu gewährleisten, braucht es jedoch die
Rechtssicherheit, zugelassene Methoden und Mittel anlassbezogen dort
einzusetzen, wo es mechanisch wenig Alternativen gibt.
Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich,
hält fest: „Die heimischen Forstbetriebe betreiben seit Generationen
mit großer Verantwortung nachhaltige Waldbewirtschaftung, bei der der
Schutz der Umwelt, der Menschen und Mitarbeiter im Vordergrund steht.
Indem wir unsere Wälder klimafit machen, tragen wir auch einen großen
Teil zum Klimaschutz bei. Wir brauchen die Rechtssicherheit, dass wir
die jeweils aktuell zugelassenen Mittel im gesetzlichen Rahmen
verwenden dürfen. Aktuellen Versuchen, alle Waldbesitzer pauschal in
Misskredit zu bringen, muss widersprochen werden. Die Waldbesitzer
gewährleisten durch ihre aktive Bewirtschaftung eine Vielzahl von
Leistungen für die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Die
Forderung eines sofortigen Verbotes von Glyphosat im Wald ist
sachlich nicht gerechtfertigt und weit überzogen.“
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