• 24.11.2016, 09:23:16
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  • OTS0029

Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge: Finanzmarktaufsicht bestätigt Skepsis der Arbeiterkammer

Linz (OTS) - Die Arbeiterkammer Oberösterreich war von Anfang an
skeptisch, als im Jahr 2003 die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
ins Leben gerufen wurde: Wertpapierspekulation ist als private
Pensionsvorsorge ungeeignet. Die neuesten Veröffentlichungen der
Finanzmarktaufsicht (FMA) bestätigen die Bedenken der AK nun
vollinhaltlich. Die prognostizierten jährlichen Renditen von sechs
Prozent wurden nie erreicht, viele Konsumentinnen und Konsumenten
haben überhaupt keinen Ertrag. „Damit haben sich unsere Befürchtungen
leider bestätigt“, zeigt sich Präsident Dr. Johann Kalliauer
betroffen.

„Von 33 Produkten erzielte weniger als die Hälfte positive Erträge,
18 Produkte hatten eine negative Entwicklung nach Kosten zu
verzeichnen“, schreibt die FMA in einer Mitteilung zur staatlich
geförderten Zukunftsvorsorge.

Staatliche Prämie und Kapitalgarantie waren die Verkaufsargumente,
die die schwarz-blaue Regierung den Anbietern als Verkaufshilfe in
die Hand gab. Auf die Forderungen der AK-Konsumentenschützer nach
Kostenobergrenzen und Mindesterzinsung ging der Gesetzgeber von
Beginn an nicht ein. Mit Horrormeldungen über eine angeblich drohende
„Pensionslücke“ wurde der Verkauf angeheizt.

Hohe Kosten, mangelnde Flexibilität, kein Ertrag

Als im Zuge der Finanzkrise immer klarer wurde, dass die
prognostizierten Renditen nicht erreicht werden können, wären viele
Betroffene gerne durch eine vorzeitige Vertragsauflösung mit einem
blauen Auge davongekommen. Die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestbindefrist von zehn Jahren machte ihnen aber einen Strich
durch die Rechnung.

Den Anlegerinnen und Anlegern wurde von Anfang an verschwiegen, dass
die Veranlagungsvorschriften in Verbindung mit der Kapitalgarantie
hohe Garantiekosten generieren.
Zwar können durch die gesetzliche Kapitalgarantie Verluste verhindert
werden, aber die Konsumenten/-innen erhalten trotz jahrelangen
Ansparens überhaupt keinen Ertrag. Bei einem Teil der Verträge gilt
die Kapitalgarantie außerdem nur im Falle der Verrentung bzw. des
Übertrages in ein anderes Pensionsvorsorgeprodukt.
Konsumenten/-innen, die auf den ersparten Gesamtbetrag zugreifen
wollen, müssen bei diesen Verträgen Kursverluste tragen. „Für die
wäre es günstiger gewesen, das Geld zehn Jahre lang unter der
Matratze zu verstecken“, kritisiert AK-Präsident Kalliauer.

Für Kinder ungeeignet

Mit der geschürten Angst vor der Pensionslücke wurden und werden
sogar Großeltern und Eltern dazu gebracht, für ihre Enkelkinder und
Kinder langfristige Vorsorgeverträge abzuschließen. Dies ist aber
gemäß vorliegender Urteile, die mit Hilfe der AK Oberösterreich
erwirkt wurden, nicht zulässig. Aufgrund dieser Urteile mussten diese
Verträge von den Versicherungen rückabgewickelt und die bereits
geleisteten Prämien zurückgezahlt werden. „Wenigstens konnten wir
damit Schaden für Kinder abwenden“, freut sich Kalliauer.

Sicherheit und Stabilität versus Risiko

Unser staatliches Pensionssystem leistet seit Jahrzehnten in jeder
Wirtschaftslage verlässliche Pensionszahlungen. Bei einem
kapitalgedeckten System wie der staatlich geförderten
Zukunftsvorsorge erleiden die Anleger/-innen bei Kursrückgängen
Schaden. Der Ertrag sinkt, und die Rente fällt entsprechend geringer
aus. Diese Risiken des Wertverlustes und der ungewissen Rente muss
man berücksichtigen. Und man muss sich das auch leisten können!
Besonders jene, die aufgrund von geringem Einkommen und fehlenden
Beitragsjahren mit einer geringen Pension rechnen müssen, können sich
in der Regel weder die Einzahlungen in eine private Vorsorge leisten,
noch können sie ein mögliches Verlustrisiko tragen.

Vorsorgewillige belohnen, nicht schröpfen

Wer bereit ist und wem es möglich ist, in Aktivzeiten einen Teil
seines Einkommens für den Lebensabend zur Seite zu legen, sollte
belohnt werden. Mit der nach wie vor beworbenen staatlich geförderten
Zukunftsvorsorge geschieht genau das Gegenteil: Die Versicherten
verpflichten sich zu laufenden Einzahlungen und einer
Mindestbindedauer von zehn Jahren. Beides muss völlig unabhängig von
ihrer Lebenssituation eingehalten werden. Die Anbieterseite dagegen
hält sich an keine Gewinnprognosen, und der Staat hat die Prämien
halbiert. „Die aktuelle Form der staatlich geförderten
Zukunftsvorsorge ist eine Subvention an den Versicherungssektor – die
die Versicherungsnehmer als Steuerzahler noch dazu selbst leisten –
und kein geeignetes Produkt für die private Vorsorge“, ärgert sich
Präsident Kalliauer.

Information und Beratung bei Ihrer AK
Für Fragen zur Geldanlage und Vorsorge finden Sie rund um die Uhr
Informationen unter ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz , für
eine individuelle Beratung wählen Sie 0732/6906-1722.

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