• 23.11.2016, 15:47:00
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  • OTS0258

Innenminister Sobotka weist die Vorwürfe des Koalitionspartners zurück

Innenminister Wolfgang Sobotka kann die Kritik der SPÖ an dem vorgeschlagenen Asyl- und Fremdenrechtsanpassungsgesetz nicht nachvollziehen

Utl.: Innenminister Wolfgang Sobotka kann die Kritik der SPÖ an dem
vorgeschlagenen Asyl- und Fremdenrechtsanpassungsgesetz nicht
nachvollziehen =

Wien (OTS) - „Die Bundesregierung hat mit Beschluss festgelegt, dass
eine Begrenzung der jährlichen Zulassungen zum Asylverfahren
festgesetzt wird. Klar ist, dass ein Ministerratsbeschluss keine
ausreichende Rechtsgrundlage für die verfahrensführende Behörde ist.
Diese kann nur auf gesetzlicher Grundlage handeln. Daher ist es
notwendig, die von der Bundesregierung beschlossene Obergrenze in ein
Gesetz zu gießen“, so Sobotka. Da die zentrale Handlungsfähigkeit des
Staates betroffen ist, wurde die vorgeschlagene Bestimmung als
Verfassungsbestimmung ausgestaltet.

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigt die Sichtweise des
Innenministers. „Eine Verfassungswidrigkeit der mir vorliegenden
Bestimmung ist nicht erkennbar. Das Bundesamt kann nicht auf
Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats handeln, daher ist eine
gesetzliche Verankerung notwendig, um die Obergrenze auch
dementsprechend durchsetzen zu können“, erklärt Mayer.

Innenminister Sobotka fordert die SPÖ dazu auf, den gemeinsamen
Beschluss in der Bundesregierung ernst zu nehmen und die Umsetzung
mitzutragen. Auf die ihm entgegengebrachten Parolen wie „mangelnde
Professionalität“ ging der Innenminister nur knapp ein: “Wenn das
Umsetzen von Beschlüssen als nicht professionell angesehen wird, dann
bin ich hier definitiv anderer Meinung. Ich bin Teil dieser
Regierung, um Beschlüsse auch umzusetzen. Wenn die SPÖ sich davor
drückt, dann soll sie es auch so benennen und nicht
Scheindiskussionen führen. Für so etwas bin ich als Innenminister
nicht zu haben.“

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