• 22.11.2016, 12:22:44
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  • OTS0131

Oberhauser/Stöger: Wiedereingliederungsgesetz ermöglicht sanften Wiedereinstieg nach langem Krankenstand

Sozial- und gesundheitspolitisches Kernstück des Pensionsgipfels im Ministerrat beschlossen

Utl.: Sozial- und gesundheitspolitisches Kernstück des
Pensionsgipfels im Ministerrat beschlossen =

Wien (OTS) - Nach den Beschlüssen der vergangenen Woche – Stichwort
Anhebung Mindestpension und bessere Rehabilitation – wurde heute,
Dienstag, im Ministerrat ein weiteres aus sozial- und
gesundheitspolitischer Sicht besonders wichtiges Kernstück der
Pensionsgipfel-Ergebnisse von März verabschiedet: das beschlossene
„Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“ ermöglicht Personen nach langem
Krankenstand den schrittweisen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.
Für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ist dieses Gesetz ein
„großer Erfolg, den das Sozial- und das Gesundheitsministerium
zusammen mit den Sozialpartnern erreicht haben.“

Sozialminister Alois Stöger hob das gemeinsame Ziel hervor: „Wir
wollen, dass die Menschen gesund arbeiten und gesund ihre Pension
genießen können. Das bereits beschlossene Reha-Paket und das
Wiedereingliederungsgesetz sollen dazu einen Beitrag leisten.“

Das Gesetz schafft die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen
dafür, dass Menschen, die über einen längeren Zeitraum (mind. 6
Wochen) im Krankenstand waren durch die vorübergehende Reduktion der
Normalarbeitszeit „sanft“ in das Berufsleben wiedereinsteigen können.
Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Personen neben dem aliquot
zustehenden Entgelt für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit
eine Geldleistung der Krankenversicherung erhalten, nämlich das
Wiedereingliederungsgeld. Da die Summe aus Teilentgelt und
Wiedereingliederungsgeld höher ist als das im Krankenstand bezogene
Krankengeld, besteht auch ein finanzieller Anreiz für den Abschluss
einer Wiedereingliederungsteilzeit und den Wiedereinstieg in das
Berufsleben.

„Diese Maßnahmen ermöglichen eine Festigung und Erhöhung der
Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben
und einer geeigneten Reintegration in den Arbeitsmarkt. Das schafft
eine win-win-Situation für ArbeitnehmerInnen und die
ArbeitgeberInnen“, so Sozialminister Stöger.

Oberhauser betont, dass es dabei keinesfalls um einen
„Teilzeitkrankenstand“ gehe. „Personen, die Grippe haben oder sich
ein Bein gebrochen haben, sollen sich natürlich weiterhin
auskurieren. Doch für Personen, die länger im Krankenstand waren –
beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer
Krebserkrankung – ist es oftmals besser, zunächst weniger Stunden zu
arbeiten und das Pensum langsam zu steigern, als gleich wieder voll
einzusteigen“, sagt Oberhauser. (Schluss)

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