- 21.11.2016, 15:52:36
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Österreichs Verbot der Bestpreisklausel schädigt den Digitalen Binnenmarkt der EU
Wien/Brüssel (OTS) - ETTSA, der Europäische Verband der führenden
Unternehmen im Bereich Reisetechnologien einschließlich
Online-Reisebüros, ist hinsichtlich des am Donnerstag, den 17.
November im österreichischen Bundesrat beschlossenen Verbots von
Bestpreisklauseln zwischen Online-Reisebüros und Hotels sehr besorgt.
„Trotz wiederholter Angebote wurde unsere Expertise von der
österreichischen Regierung nicht eingeholt“, bedauert Christoph
Klenner, Generalsekretär der ETTSA. „Dieses Gesetz wurde ohne
ordnungsgemäße wirkungsorientierte Folgenabschätzung und ohne
Berücksichtigung der Bedenken der betroffenen Akteure verabschiedet.“
Die neuen Vorschriften verbieten Bestpreisklauseln in Vereinbarungen
zwischen Hotels und Online-Reisebüros. Dies gestattet es Hotels in
Online-Reisebüros höhere Preise anzugeben, als auf ihrer eigenen
Webseite. Auf diese Weise wird der Preisvergleich behindert, wodurch
Konsumenten höherer Preise zu erwarten haben.
„Ich fürchte, dass die Hoteliers, die um diese Gesetzgebung gebeten
haben, sich damit selbst nicht helfen“, fügt Klenner hinzu. „Es wird
die Bedeutung des Vertriebskanals unterschätzt, bei dem Hotels
bislang nicht zahlen mussten um sichtbar zu werden, sondern nur, wenn
tatsächlich bei ihnen über das Online-Reisebüro gebucht wurde.“
Das Verbot von Bestpreisklauseln ermöglicht es Hoteliers, sich als
Trittbrettfahrer zu betätigen. Sie können die Werbewirkung durch
Online-Reisebüros nutzen, ohne Vermittlungsprovisionen zu leisten, da
sie diese durch günstigere Angebote auf der Hotel-Webseite umgehen.
Die neuen Bestimmungen tragen der großen Bedeutung, die
Online-Reisebüros für die Bewerbung österreichischer
Tourismusbetriebe weltweit haben, nicht Rechnung. Gerade die
zusätzlichen Möglichkeiten, die für kleine und mittlere Hotels
entstanden sind, werden vernachlässigt.
Klenner meint abschließend: „Wir werden uns weiterhin um einen
konstruktiven Dialog mit der österreichischen Regierung bemühen, um
einen angemessenen Rechtsrahmen zu entwickeln und würden eine
frühestmögliche Evaluierung der neuen Regeln begrüßen. Dessen
ungeachtet ist davon auszugehen, dass die neuen Bestimmungen gegen
EU-Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht verstoßen. Daher werden wir
unsere Handlungsoptionen ausloten müssen, einschließlich einer
förmlichen Beschwerde gegen die Republik Österreich bei der
Europäischen Kommission.“
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