• 21.11.2016, 14:13:01
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Schmidt/Kucharowits/Scheiblauer/Demaku: „Wir pfeifen gegen Gewalt an Frauen!“

SPÖ NÖ gibt Informationen zu Gewaltschutz anlässlich der 16 Tage gegen Gewalt

Utl.: SPÖ NÖ gibt Informationen zu Gewaltschutz anlässlich der 16
Tage gegen Gewalt =

St. Pölten (OTS) - Im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage
gegen Gewalt“ vom 25. November bis 10. Dezember 2016 machen die
SPÖ-Frauen in ganz Österreich Straßenaktionen unter dem Motto „Mit
Sicherheit in Ihrer Nähe“. Verteilt werden rote Pfeiferl („Pfeif auf
Gewalt“) und Karten mit wichtigen bundesweiten und regionalen
Anlaufstellen. Heute gab es zu diesem Thema ein Pressegespräch im
Servicebüro Redpoint der SPÖ NÖ und anschließend eine Verteilaktion
in der Fußgängerzone.

Zwt. #Gewaltschutz: Mit Sicherheit in Ihrer Nähe
Frauen scheuen sich oft, Hilfe zu rufen, wenn sie von Gewalt
betroffen sind - speziell dann, wenn der Täter aus dem nahen Umfeld
kommt. „Wir wollen die Hilfseinrichtungen in Österreich besser
bekannt machen und Frauen Mut machen, den Weg aus dieser belastenden
Situation zu finden“, sagt SPÖ NÖ Landesfrauenvorsitzende Elvira
Schmidt. So ist neben der Polizei (Notruf: 133) auch die
Frauenhelpline 0800 222 555 rund um die Uhr erreichbar.
Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser bieten darüber hinaus Schutz.
Einen raschen Kontakt zu Hilfseinrichtungen bietet die fem:HELP-App,
die auf der Seite des Frauenministeriums unter
www.bmgf.gv.at/home/femHelp_App heruntergeladen und direkt aufs Handy
gespeichert werden kann.

Zwt. Gewaltschutz wurde ausgebaut
Im Juli 2016 wurde mit einer weiteren Novelle des
Sicherheitspolizeigesetzes der Gewaltschutz ausgebaut. Ein
Betretungsverbot kann nun auch über Schulen, Kindergärten etc.
erlassen werden, wenn kein Betretungsverbot über die Wohnung erlassen
wurde. „Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Frauen und Kinder in
Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser leben und der Täter den Wohnort
des Kindes nicht kennen soll. Weiters wird im Rahmen eines
verpflichtenden Tätergespräches dem Gefährder von geschulten
BeamtInnen vor Augen geführt, welche Konsequenzen es für ihn hätte,
wenn er wieder straffällig würde“, erklärt Schmidt.

Zwt. Strafrechtsnovelle: Sexuelle Belästigung ist ein Strafdelikt
Eine Umfrage der SPÖ-Frauen in ganz Österreich unter 1.700 Frauen hat
gezeigt: Die Mehrheit der Frauen ist mit sexualisierten Übergriffen
im Alltag konfrontiert. Unerwünschte Umarmungen oder Küsse haben 29
Prozent der befragten Frauen öfters, und 24 Prozent einmal erlebt. Im
Rahmen der Strafrechtsnovelle, die Anfang des Jahres in Kraft
getreten ist, wurde sexuelle Belästigung ein Strafdelikt. Auch hier
ist es wichtig, gut über die eigenen Rechte Bescheid zu wissen.
Online-Beratung zu frauenspezifischen Themen bietet anonym und
kostenlos der Verein „Frauen beraten Frauen“ unter
www.frauenberatenfrauen.at.

„Wir haben mit dem 1. Jänner 2016 ein Gesetz eingeführt, das
effektiven Schutz vor sexueller Belästigung bietet und mit dem wir
etwas geschafft haben, für das wir im Vorfeld häufig belächelt
wurden: Den Schutz der Selbstbestimmung über den eigenen Körper“,
sagt die Bundesvorsitzende der Jungen Generation, Nationalrätin
Katharina Kucharowits: „Im digitalen Raum sind wir noch nicht so
weit. Es fehlt die Sensibilisierung, es wird Hass gesät, Gewalt
gezeigt und verherrlicht, oder einfach drauf los gemobbt. Häufig sind
die Opfer Frauen, Kinder und Jugendliche. Hier müssen wir noch
effektiven Schutz schaffen, durch niederschwellige Anlaufstellen,
Überlegungen in Hinblick auf den rechtlichen Rahmen in denen Facebook
und Co existieren und effektiven Schutz von Opfern und die Verfolgung
von Tätern. Eines müssen wir als Gesellschaft fördern: Die
Bereitschaft des Umfeldes, Courage zu zeigen und einzugreifen. Hier
müssen wir als PolitikerInnen auch mit gutem Beispiel vorangehen!“
Seit Anfang des Jahres gibt es eine rechtliche Handhabe gegen
Cybermobbing. Wer im Internet Lügen über andere Personen verbreitet
oder jemanden beschimpft, kann strafrechtlich verfolgt werden.

Zwt. Mindestsicherung ist Voraussetzung für ein Leben ohne Gewalt
Finanzielle Abhängigkeit zählt neben der emotionalen Abhängigkeit zu
einem der Hauptgründe, warum sich Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen sind, nicht trauen, sich vom Gewalttäter zu trennen. Nicht
zu wissen, wovon man selbst und auch die eigenen Kinder leben sollen,
sind Gedanken, die den Weg aus einer Gewaltbeziehung versperren.
„Eine ausreichende Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist daher eine
wichtige Voraussetzung dafür, dass Frauen mit geringem oder keinem
Einkommen mit ihren Kindern aus einer Gewaltbeziehung flüchten und
sich ein unabhängiges Leben frei von Gewalt aufbauen können“, sagt
Albert Scheiblauer, Vorsitzender der Jungen Generation NÖ: „Mit den
zynischen Reformen der ÖVP und FPÖ in Niederösterreich werden
Menschen, die oftmals unverschuldet keinen Job haben oder in eine
Notsituation geraten sind, immer weiter ins Abseits gedrängt. Die
Grundbedürfnisse der Menschen können mit einem Einkommen in dieser
Höhe nicht gestillt werden!“

Zwt. Mindestsicherung wichtig für Alleinerzieherinnen und ältere
Frauen
Frauen flüchten oftmals mit ihren Kindern aus Gewaltbeziehungen. Als
Alleinerziehende zählen sie dann zur am häufigsten von Armut
betroffenen Gruppe. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind
Frauen. Nach der Trennung und Scheidung vom gewalttätigen Partner
sind sie vielfach auf die Mindestsicherung angewiesen – auch wenn sie
erwerbstätig sind. Denn aufgrund der Kinderbetreuung können
Alleinerzieherinnen oft nur in Teilzeitbeschäftigungen tätig sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Alleinerzieherinnen, die sich von
ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, monatelang auf die
Auszahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Kindsvater warten müssen.
Beide Faktoren erschweren die Existenzsicherung der Frauen und ihrer
Kinder. Aber auch für ältere Frauen mit geringer Pension oder ohne
Pensionsanspruch wäre eine Trennung vom gewalttätigen Partner ohne
die Mindestsicherung nicht möglich. Die Mindestsicherung greift hier
als wichtige Unterstützung und ist eine wichtige Voraussetzung dafür,
dass Frauen mit geringem oder keinem Einkommen mit ihren Kindern aus
einer Gewaltbeziehung flüchten und sich ein unabhängiges Leben frei
von Gewalt aufbauen können.

„Die ÖVP betreibt mit ihrer Politik, unterstützt durch FPÖ und Team
Stronach, Politik auf den Rücken der Ärmsten. Die Kürzung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung trifft vor allem Familien mit
Kindern und alleinerziehende Frauen. Die ÖVP stellt sich hier ganz
klar gegen sozial Schwache und Menschen in Notsituationen, obwohl sie
genau weiß, dass es durch die Kürzung oder Deckelung nicht zu
relevanten Budgeteinsparungen kommen wird. Abgesehen davon bringt die
Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für
MindestsicherungsbezieherInnen Lohndumping, wie Erfahrungen aus
anderen Ländern zeigen. Anstatt bei den Ärmsten der Armen zu kürzen
und sie ihrer Lebensgrundlage zu berauben, braucht es viel mehr
sozial-politische Maßnahmen, um arbeitende Menschen zu unterstützen
und daher nicht zuletzt einen Bruttomindestlohn von 1.700 Euro!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

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